ich bin am verzweifeln, weil ich einfach keine Antwort auf diese Übrungsfrage weiß. Wer kann mir helfen?
Frage:
Der Winzer „W“ will in einem Einkaufzentrum einen Laden eröffnen, um dort seine eigenen Erzeugnisse zu verkaufen. Daneben bietet er auch noch Trinkgefäße und Gebäck an.
Betreibt „W“ ein Handelsgewerbe und ist er Kaufmann im Sinne des HGB?
Ich hänge da voll, da ja Winzer kein Handelsgewerbe ist. Aber wenn er ein Verkaufsladen eröffnet ist er dann Kaufmann laut HGB?
Verstehe nicht ganz. Einen Laden kann jeder eröffnen.
Den Verkauf von Erzeugnissen muss er als Gewerbe anmelden.Kaufman ist er dann mit Einschränkungen.
Kann zb keine Lehrlinge ausbilden etc.
gruss
Hallo,
das hängt immer vom „Gesamtbild der Verhältnisse“ ab. D. h., dass es darauf ankommt, was im Vordergrund steht. So wird ja auch der Bäcker nicht zum Händler, nur weil er einen Laden betreibt. M. E. kommt es darauf an, was Haupt- und was Nebengeschäft ist. Regelmäßig dürfte der Laden nicht das Hauptgeschäft sein.
MfG
HGB, Erstes Buch, Handelsstand, Erster Abschnitt, Kaufleute
§ 1
(1) Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuchs ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt.
(2) Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, daß das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in
kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.
Demnach ist zunaechst festzustellen, ob der Laden des Herrn „W“ einen Geschaeftsbetrieb darstellt, der in Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert oder nicht.
Aufgrund der Angaben in der Aufgabestellung ist das eigentlich nicht eindeutig festzustellen. Die Angabe, dass der Laden sich in einem Einkaufszentrum befindet gibt hierueber jedenfalls keinen Aufschluss.
Da keine Angaben gemacht werden ueber evtl. vorhandene Mitarbeiter ist anzunehmen, dass der Laden von ihm alleine gefuehrt wird. Deshalb wuerde ich nach Art und Umfang keine kaufmaennische Geschaeftsfuehrung vermuten und die Frage damit beantworten wollen, dass es sich nicht um ein Handelsgewerbe nach HGB handelt.
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