Handelsgesetzbuch Stand 1937

Hallo Leute,

bin gerade am Schreiben einer Seminararbeit (in Österreich) und bräuchte dringend den Gesetzeswortlaut des § 246 dHGB idF des Jahres 1937.
Thematisch geht es um Tätigkeiten die einem Aufsichtsratsmitglied übertragen werden können.

Könnte mir jemand aushelfen, komme an keinen so alten Gesetzestext ran…

danke
klaus

Hallo!

Brauchst doch nur in die Fakultätsbibliothek Ius gehen, da gibts das alles.

Gruß
Tom

Hallo!

Ach ja nochwas, 1937 galt das deutsche HGB noch nicht in Österreich.

Gruß
Tom