Hallo Leute,
bin gerade am Schreiben einer Seminararbeit (in Österreich) und bräuchte dringend den Gesetzeswortlaut des § 246 dHGB idF des Jahres 1937.
Thematisch geht es um Tätigkeiten die einem Aufsichtsratsmitglied übertragen werden können.
Könnte mir jemand aushelfen, komme an keinen so alten Gesetzestext ran…
danke
klaus