Übernimmt ein Frachtführer vom Absender eine Fracht, in Form von Gefahrgut, welche nicht als solche deklariert und erkennbar ist, und verunfallt damit.
Mit dem wievielten Satz SZR 8,33 gem. § 414 HGB muss der Absender dann haften.
Um eine Antwort wäre ich sehr dankbar, da wir uns schon seit Stunden den Kopf zerbrechen
Hallo Markus,
danke für die Anfrage, ich kann Ihnen in diesem Fall nicht weiterhelfen. Tut mir Leid und viele Grüße
Robert
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Sehr geehrter Herr Emmerich,
es tut mir leid, aber da kann ich Ihnen leider nicht weiterhelfen.
Mit besten Grüßen
florestino
Hallo Markus,
dieser Fall ist sehr spezifisch.
Frage am besten einen Speditionskaufmann; der könnte sowas wissen, mir fehlen hier die Grundlagen.
Tut mir ehrlich leid.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo, tut mir leid, aber diese fachspezifische Frage
kann ich nicht beantworten.
Torsten
-------------------------------:
Übernimmt ein Frachtführer vom Absender eine Fracht, in
Form
von Gefahrgut, welche nicht als solche deklariert und
erkennbar ist, und verunfallt damit.
Mit dem wievielten Satz SZR 8,33 gem. § 414 HGB muss
der
Absender dann haften.
Um eine Antwort wäre ich sehr dankbar, da wir uns schon
seit
Stunden den Kopf zerbrechen
Übernimmt ein Frachtführer vom Absender eine Fracht, in Form
von Gefahrgut, welche nicht als solche deklariert und
erkennbar ist, und verunfallt damit.
Mit dem wievielten Satz SZR 8,33 gem. § 414 HGB muss der
Absender dann haften.
Um eine Antwort wäre ich sehr dankbar, da wir uns schon seit
Stunden den Kopf zerbrechen
Antwortsversuch:
Gebe ich bei Google in das Suchfenster ein:
Haftungssatz § 414 HGB
Führt mich Link 1 zu DeJure.org.
Hier das Thema dazu:
http://dejure.org/gesetze/HGB/414.html
Ich hoffe das hilft Euch und Anderen ev. weiter.