Hallo Ihr Wissenden,
ich habe vom Registergericht auf eine allgemeine Anfrage folgende Antwort erhalten:
Zitat:
[in das Handelsregister] Eingetragen werden müssen nur Unternehmen, die ein Handelsgewerbe betreiben, das nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.
Zitat Ende
Nun stehe ich aber praktisch genau so schlau da wie am Beginn. Was meint dieser Satz?
Dass eine Arztpraxis nicht unbedingt einen „in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert“ kann ich noch irgendwie vermuten. Aber wie ist es denn z.B. bei einem Ingenieursbüro (welches keine Kapitalgesellschaft ist), das Planungen und auch die Realisierung dieser Planungen durchführt und dafür logischerweise auch Angebote bzw. Kostenvoranschläge und Rechnungen sowie ggf. Gutschriften ausstellt? Ist das kein „in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb“? Es ist für mich ein Handel mit Dienstleistungen - so sehe ich es zumindest. Bei der Arztpraxis werden zwar auch Dienstleistungen erbracht, diese aber doch in der großen Mehrheit über die Kassen abgerechnet.
Wer kann mir den Satz vom Registergericht so erklären, dass ich es als Laie verstehe?
Vielen Dank dafür im Voraus
Alexander