Handelsgewerbe - was ist das?

Hallo Ihr Wissenden,

ich habe vom Registergericht auf eine allgemeine Anfrage folgende Antwort erhalten:
Zitat:
[in das Handelsregister] Eingetragen werden müssen nur Unternehmen, die ein Handelsgewerbe betreiben, das nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.
Zitat Ende

Nun stehe ich aber praktisch genau so schlau da wie am Beginn. Was meint dieser Satz?
Dass eine Arztpraxis nicht unbedingt einen „in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert“ kann ich noch irgendwie vermuten. Aber wie ist es denn z.B. bei einem Ingenieursbüro (welches keine Kapitalgesellschaft ist), das Planungen und auch die Realisierung dieser Planungen durchführt und dafür logischerweise auch Angebote bzw. Kostenvoranschläge und Rechnungen sowie ggf. Gutschriften ausstellt? Ist das kein „in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb“? Es ist für mich ein Handel mit Dienstleistungen - so sehe ich es zumindest. Bei der Arztpraxis werden zwar auch Dienstleistungen erbracht, diese aber doch in der großen Mehrheit über die Kassen abgerechnet.

Wer kann mir den Satz vom Registergericht so erklären, dass ich es als Laie verstehe?

Vielen Dank dafür im Voraus

Alexander

Es ist schon mal nicht richtig, oder man hat es falsch abgeschrieben.

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Sache, § 1 HGB:

(1) Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuchs ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt.

(2) Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, daß das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert

Ein Gewerbe , dass einen in Kaufm. Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, ist Kaufmann im Sinne des HGB „Handelsgewerbe“ (es gilt das HGB), und muss ins HR eingetragen werden.

Handelsgewerbe hat übrigens nicht (mehr) mit Handeln zu tun, sondern heißt einfach nur, dass man Kaufmann im Sinne des HGB ist, und das HGB gilt, siehe oben.

Für einen Einzelunternehmer heißt das :

  • es muss ein Gewerbe vorliegen (Arzt z.B. ist kein Gewerbe, sondern Freier Beruf)
  • es muss ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb notwendig sein:
    das richtetsich nach Umsatz, Mitarbeiter, Schwierigkeit der Geschäftsvorfälle;
    das ist sehr dehnungsfähig, aber Richtwert so ca. 200.000 Umsatz;
    ansonsten bei der IHK nachfragen nach vergleichbaren Zahlen

Der Kaufmann entsteht dann automatisch, es besteht aber zusätzlich die Pflicht, das ins HR eintragen zu lassen

Die Umkehrvermutung des § 1 HGB (es sei denn) regelt die Beweislast zu Lasten desjenigen, der behauptet kein Kaufmann zu sein.

Alternative ist,
man trägt ein Einzelunternehmen, dass keinen in kauf. Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert (KLeingewerbe), ins HR ein.
Dann wird das Einzelunternehmen mit Eintragung zum Kaufmann (Handelsgewerbe): § 2 HGB.

Kapitalgesellschaften wie GmbH müssen ins HR eingetragen werden, und entstehen als Kaufmann (Handelsgewerbe) auch erst mit Eintragung.

Hallo Sperminator,

vielen Dank für Deine Antwort.

also Arzt ist ein freier Beruf. Fein. Hatte ich fast vermutet, dass das kein Handel ist (wenngleich aus anderen Gründen als letztlich maßgeblich).

Und was ist jetzt mit einem Ingenieurbüro mit 10 Mitarbeitern? Ist das auch noch ein „Freiberufler“ oder ist das schon eine Firma, die ins Handelsregister muss, weil (Zitat) das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb […] erfordert?

Vielen Dank für Deine erneute Antwort

Einen schönen Abend wünscht

Alexander

Hallo

Und was ist jetzt mit einem Ingenieurbüro mit 10 Mitarbeitern?
Ist das auch noch ein „Freiberufler“ oder ist das schon eine
Firma, die ins Handelsregister muss,

Ein Unternehmen wird durch Eintragung in das HR zur Firma.

weil (Zitat) das
Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise
eingerichteten Geschäftsbetrieb […] erfordert?

Das Erbringen von Dienstleistungen ist kein Handel.

MfG Frank

Hallo Zerbst-Kassen,

Das Erbringen von Dienstleistungen ist kein Handel.

ist das sicher und gilt das immer?

Eben wurde geschrieben, dass es von der Mitarbeiterzahl, dem Umsatz etc. abhängt???

Vielen Dank für die nochmalige Antwort.

Viele Grüße

Alexander

Ich schreibe jetzt bestimmt nicht alles zweimal.
Es gilt das , was im Gesetz steht, siehe oben.

Und was ist jetzt mit einem Ingenieurbüro mit 10 Mitarbeitern? Ist das auch noch ein „Freiberufler“ oder ist das schon eine Firma, die ins Handelsregister muss, weil (Zitat) das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb […] erfordert?

§ 1 HGB
Gewerbe:
Ein Ingenieurbüro kann freiberuflich tätig sein; z.B. bei wissenschaftlicher oder beratender bzw. gutachterlicher Tätigkeit.

Ein Ingenieurbüro kann aber auch gewerblich tätig sein, z.B. bei der fertigung oder beim Verkauf bzw. Weiterverkauf von Produkten.

Die Abgrenzung ob freiberuflich oder gewerblich, kann Probleme bereiten; muss man sich eventuell noch mal weiter erkundigen bzw. beraten lassen.

Notwendigkeit eines in kaufm. Weise eingerichteten geschäftsbetriebes:
Dieses Kriterium ist bei 10 Mitarbeitern gegeben.

Wenn es ein Gewerbe ist, ist man Kaufmann im Sinne des HGB (Handelsgewerbe), und muss sich eintragen lassen.

Hallo Sperminator,

vielen Dank für Deine erneute Mitteilung. Genau das ist die Information, die mir gefehlt hat. Dass ein Ing-Büro sowohl freiberuflich als auch gewerblich sein kann und dass das von anderer Stelle untersucht werden muss.

Dir einen schönen Abend wünscht

Alexander