Hallo an alle,
kann mir jemand den Unterschied zwischen einem Zivilmakler und einem Handelsmakler erklären?
Und was genau bezeichnen die Ausdrücke „Nachweismakler“ und „Vermittlungsmakler“?
Danke!
rachel
Hallo an alle,
kann mir jemand den Unterschied zwischen einem Zivilmakler und einem Handelsmakler erklären?
Und was genau bezeichnen die Ausdrücke „Nachweismakler“ und „Vermittlungsmakler“?
Danke!
rachel
Leider ergibt sich mir da auch nicht so ganz die Antwort:
Zivilmakler können – im Gegensatz zum Handelsmakler – schon dann einen Provisionsanspruch erwerben, wenn infolge ihres Nachweises einer Gelegenheit zu einem Vertragsabschluss ein Vertrag zustande kommt.(Zitat Wikipedia) --> das betrifft doch den Handelsmarkler auch, oder? Mit Vermittlung (Erfolg)= Provisionsanspruch?
Für den Zivilmakler gelten die zusätzlcih zu den allgemeinenen Vorschriften des BGB die BGB § 652 folg.
Für den Handelsmakler zusätzlich die Vorschriften des HGB § 93 folg.
Der Handelsmakler muss aber nicht Kaufmann im Sinne des HGB sein.
Die Kaufmannseigenschaft eines Handelsmaklers wird auch bei im
gem. § 1-6 HGB festgestellt.
Der Zivilmakler vermittelt z.B. Immobilen.
Als Nachweismakler bezeichnet man jemanden , der nur den Nachweis
erbracht hat, dass er jemanden die Gelegenheit gegeben hat, einen entsprechenden Vertrag abzuschliessen, ohne dass er sich in die
Vermittlung weiter einschaltet.
Der Handelsmakler vermittelt u.a. Wertpapiere und Versicherungen .(§ 93 HGB nachschauen).