seit einigen Tagen beschäftigt mich die Frage wie ein Handelsname eigentlich Definiert ist, bzw. wo dieser Definiert wird. Ein Beispiel:
Salzsäure 25% tech.
Salzsäure 25% chem.
sind diese beiden Bezeichnungen (Erscheinen so auf dem Lieferschein und der Rechnung) unterschiedliche Handelsnamen? Wenn ja, wie lege ich dann fest das es sich lediglich um eine Qualitätsangabe handelt.
Um Deine Frage jetzt konkret beantworten zu können wäre es doch hilfreich zu wissen wofür der Handelsname denn benötigt wird. Geht es jetzt nur um das Ausstellen einer Rechnung, oder um eine Verzollung, eine Marke, den Verkauf,…?
Es gibt ja für diesen Begriff keine allgemeine Definition, die überall gültig wäre. Vielmehr wäre eine Definition im jeweiligen Gesetz zu suchen für das dieser Begriff dann relevant sein soll. Es könnte also für verschiedene Anwendungsfälle durchaus eine andere Definition geben, weil ihnen unterschiedliche Gesetze zu Grunde gelegt werden. Das ist nichts seltenes und kommt durchaus öfter vor.
Wenn ja, wie lege ich dann fest das es sich lediglich um eine
Qualitätsangabe handelt.
Ich würde auf jeden Fall mal ein Komma nach den 25% setzen. Ein Chemiker weiß ja zudem ohnehin wo der Unterschied ist.
Die Frage nach den Handelsnamen hat sich gestellt, weil das EDV-System nur ein Feld für die Artikelbezeichnung zur Verfügungstellt (die Qualitätsangaben also dabeistehen müssen) man aber bei einigen Verordnungen (z.B. BiozidV) den Handelsname registrieren muss. Was ist demnach der Handelsname?
a) Salzsäure
b) Salzsäure 25%
c) Salzsäure 25% tech.
… für Salzsäure kann natürlich auch eine „wirklicher“ Handelsname stehen (z.B. „Zauberwasser“).
Die Frage nach den Handelsnamen hat sich gestellt, weil das
EDV-System nur ein Feld für die Artikelbezeichnung zur
Verfügungstellt (die Qualitätsangaben also dabeistehen müssen)
man aber bei einigen Verordnungen (z.B. BiozidV) den
Handelsname registrieren muss.
Wofür genau mußt Du denn diesen Namen registrieren? Was macht denn das „EDV-System“ hinterher damit?
Die Biozidverordnung definiert den Begriff Handelsname nicht gesondert. Du kannst den Namen also demnach einfach so angeben wie ihn Dein Lieferant auch in seiner Preisliste führt. Da die Qualität wie technisch, reinst, usw. für die BiozidV nur eine untergeordnete Rolle spielt, würde ich das auch gar nicht getrennt aufführen, sondern einfach nur „Salzsäure, 25%“ angeben, um bei Deinem Beispiel zu bleiben.
Hi Marc,
das Wichtigste ist die Konzentratition der Säure.
Techn. oder chem. legt jeder Abfüller nach Belieben selbst fest.
Kennst du „chem. doppelt reines Wasser“? Nein ?
Aber destilliertes Wasser kennst du wohl. *g*
Habe selbst Säuren, Laugen & Co abgefüllt und arbeite jetzt teilweise selbst damit… aber von einem anderen Abfüller.
Während der erste Abfüller hauptsächlich mit Chemiewerken zu tun hatte, belieferte der 2. mehr die Kleinindustrie.
Sprachgebrauch weicht oft von chemischer Bezeichnung ab und soll eigentlich nur die Qualität betonen bzw. ist auf den Anwender ausgelegt.
Zu deiner EDV: Nimm die offizielle chemische Bezeichnung und Konzentration auf.
Jeder Hersteller arbeitet auf diesen Grundlagen und wird sie auch verstehen.