Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Frage zum intern. Handelsrecht.
Ich bin Buchhändler und habe einer öfentl. Institution im europ. Ausland ein Buch + rechnung mit MwSt. geschickt. Dort weigert man sich jetzt aber die Rechnung zu bezahlen und verlangt eine Rechnung ohne Märchensteuer. Dies kommt für mich aber nicht in Frage, da ich den ganzen Verwaltungs- und Steuerblödsinn so einfach wie möglich halten will und nicht wegen einer Handvoll ausländischen Kunden und den daraus resultierenden paar Euros am Monatsende stundenlanges Theater mit der MwSt.-Vorausmeldung haben will. Habe daraufhin Vertragsrücktritt angeboten und gebeten, dass man mir das Buch einfach wieder zurücksendet. Das verweigert mir man aber auch und pocht auf eine „korrekte“ Rechnung.
Frage: bin ich definitiv verpflichtet, eine neue Rechnung auszustellen ? Und bin ich überhaupt verpflichtet, den Deal einzugehen bzw. ist man dort berechtigt, das Buch einfach zu behalten und die Rücksendung zu verweigern ?
Würde mich baödige Antwort freuen. Aber bitte keine Statements wie „ich glaube, dass…“ Ich brauche keinen Glauben, sondern WISSEN 
Hallo friwi,
wenn Dein Kunde ein privater Kunde ist, hat er die sogenannte Märchensteuer zu tragen. ( auch Verbrauchersteuer genannt )
Nur bei Firmen oder Wiederverkäufern, die eine Steuernummer haben, kann man eine Rechnung ohne Steuer schreiben. Aber aufgepasst dann sind besondere Feinheiten zu berücksichtigen.
Zur genauen Handhabung auch mal die Seite:http://www.akademie.de/fuehrung-organisation/recht-u…
besuchen.
Viel Erfolg
Der Kunde kann das Buch nur behalten wenn er es bezahlt. Ansonsten mit EU-Klage drohen.
Kleiner Tipp bei solchen Dingen, nicht auf Rechnung schicken sondern per Nachnahme oder Vorkasse. Soll nicht Besserwisserisch klingen.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo friwi,
wenn Dein Kunde ein privater Kunde ist, hat er die sogenannte
Märchensteuer zu tragen. ( auch Verbrauchersteuer genannt )
Nur bei Firmen oder Wiederverkäufern, die eine Steuernummer
haben, kann man eine Rechnung ohne Steuer schreiben. Aber
aufgepasst dann sind besondere Feinheiten zu berücksichtigen.
Zur genauen Handhabung auch mal die
Seite:http://www.akademie.de/fuehrung-organisation/recht-u…
besuchen.
Viel Erfolg
Der Kunde kann das Buch nur behalten wenn er es bezahlt.
Ansonsten mit EU-Klage drohen.
Kleiner Tipp bei solchen Dingen, nicht auf Rechnung schicken
sondern per Nachnahme oder Vorkasse. Soll nicht
Besserwisserisch klingen.
Hallo Thomas,
erst mal vielen Dank für die Erläuterungen!!!
Werde mich mal auf dem Link umsehen.
Gruß
Fritz
Noch aktuell, oder schon geklärt?
Gruß
Martin