Hallo,
Du musst sagen, für welchen Zweck Du die handelsrechtliche Bewertung von Anlagevermögen darstellen willst. Üblicherweise folgt hier das Handelsrecht der Abgabenordnung und es gelten die Grenzen der GWG.
Hallo,
also, es gibt GWGs (geringwertige Wirtschaftsgüter), wenn ich auf dem aktuellen Stand bin, liegt hier der Wert bei 640,-. Abschreibung erfolgt im Jahr der Anschaffung, nicht über die Nutzungsdauer verteilt.
Nur wie gesagt, bis zu welchem Betrag Gwgs Gwgs aktuell sind, weiß ich nicht. Das weiß Dein Steuerberater sicher.
Gruss, Speedy
Unter 150,00 € pro Posten sind vollständig abzuschreiben. Kosten sind das nicht. Der Strom für die Lampe schon. Bitte richtige Begriffe verwenden: Betriebsausgaben.
Wer hat hier die Nutzungsdauer für Betriebs- und Geschäftsausstattung ausgedacht? Wo kommen die 20 her?Wenn ein Unternehmen sich, aus welchen Gründen auch immer, eine schöne Lampe für mehr als 1000,00 Euro kauft, würde ich das als „Wirtschaftsgüter der Ladeneinrichtungen“ und z.B. in 8 Jahre abschreiben.
Es ist einfacher so etwas nachzugoogeln. Sonst zur Buchhaltung oder zum Steuerberater mit solchem Kleinkram.