Handelsrecht bei online-auktion?

Hallo!
ich habe über eine auktionsportal eine FP verkauft, da ich probleme bei der platte hatte, auf grund fehlerhaften sektoren hab ich sie verkauft…ich habe geschrieben in der auktion:

sie hat eine paar fehlerhaften sektoren weiss nicht wieviel es sind, da ich kein fachmann bin,sonst absolut neuwertig…
zustand: mit kleinen mängeln

========
der typ will nun sein geld wieder, da die FP nicht funktioniert(er kann sie halt nicht partionieren usw…)
von solchen gravierenden fehlern war mir aber nichts bekannt,…
ich weiss die formulierung mit „sonst neuwertig“ war blöd…damit meinte ich optisch…
naja gut…
normalerweise bin ich ja so kulant und zahle den leuten das geld zurück…da der mir aber jetzt schon ziemlich unverschämt kommt und da ich momentan wirklich nicht das kleingeld habe um es ihm zurück zu erstatten…muss ich nun zurück zahlen oder nicht?
wenn er seinen anwalt einschaltet,muss ich dan nach dem ersten brief schon die RA gebühren zusätzlich zahlen??(was kostet eigentlich nen anwalt für ne summe

Zu deinem Hauptanliegen kenne ich mich leider nicht aus, die Kosten eines RA kannst Du Dir unter www.jusline.de anschauen und die sind bei dem Streitwert echt happig.
Almut

Zu deinem Hauptanliegen kenne ich mich leider nicht aus, die
Kosten eines RA kannst Du Dir unter www.jusline.de anschauen
und die sind bei dem Streitwert echt happig.
Almut

super ich danke dir schonmal!(jetzt ist nur die frage, ob ich beim ersten brief gleich die gebühren zahlen muss)

ahso eins noch: das die platte nicht funktioniert, kann wegen den fehlerhaften sektoren sein,…andere fehler sind mir auch nicht bekannt gewesen, und das hab ich ja geschrieben in der auktion…halt nurnicht, das es so gravierend ist, und man nichtmal partionieren kann neu(das wusst ich echt net…)

HI,

ich denke, zum Rechtsanwalt wirst du nicht gehen müssen, vertrete erstmal selbst konsequent deine Einstellung.

Wer bei Online-Auktionen ein bereits als (teilweise) defekt angegebenes Teil, und das vor allen Dingen im PC-Bereich kauft, ist selbst schuld. Du solltest sagen, du hast den dir bekannten Defekt angegeben. Weitere Defekte können in der Regel ja auch nicht getestet werden. Dem Käufer musste klar sein, dass er sich auf ein recht hohes Risiko einlässt. Außerdem, wer sagt denn, dass er nicht nur einfach Fehler bei der Partitionierung macht, oder sein Rechner irgendwelche anderen Probleme macht. Ich wäre wohl auch noch so dreist und würde eiskalt schreiben, dass ich mich über die Rechtslage genauestens informiert habe…

Ich würde erst mal genauso „frech“ zurückschreiben wie er und mich auf gar nix einlassen, zumal du nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt hast. Wenn er dich dann tatsächlich verklagen will, kannst du immer noch einen RA einschalten oder das Teil zurücknehmen (wäre wahrscheinlich sinniger in dem Fall).

Gruß
Jeanny

Hallo Sven,
also wenn ich mir eine Festplatte über Internet kaufen würde,
wäre sie entweder neu oder in einem Zustand der als neu zu bezeichnen ist. Vielleicht hast du ja Glück, aber ich würde mich
auch aufregen wenn ich für z.B. 200 DM nur Schrott gekauft hätte.
Vielleicht gilt aber auch hier 14 tägiges Reklamationsrecht.
Ich denke du hast die Platte mit dem Gedanken: „Jeden morgen steht ein Blöder auf“ verkauft. Naja immerhin gibt es jetzt einen weniger, der sich zu allem was er kauft noch ein Umtauschrecht und Dauertestbescheinigung usw. einholt…
Vielleicht war dies das Geld ja dann doch wert.

Gruss Peter

aus der praxis weiss ich das wenn ich was nicht intaktes kaufe ich eben damit leben muss.
du bist da wohl im vorteil denn du hast das geld.
muss er dir erstmal beweisen das da mehr kaputt ist. und wer sagt das er da nicht noch was verpatzt hat.

ich würde mich gar nicht mit mailaustausch aufhalten. ignoriere ihn einfach. wenn er was will muss er klagen und beweise ranschaffen. das geht eher nicht und somit hat er dann pech gehabt.
wenn du ihn hättest neppen wollen hättest du eher wohl nicht gessagt das was nicht in ordnung ist, denke ich mal.

lass ihn links liegen.

gruß

sonja