Handelsrechtliche Stellvertretung

Hallo,

ich muss morgen am späten Nachmittag ein Referat in Handels-und Gesellschaftsrecht halten und darin diese 2 Fragen beantworten:

  1. Welche besonderen Vollmachten stellt das Handelsrecht zur Verfügung? Worin liegen die
    Unterschiede zur Vertretungsmacht nach dem BGB und im Verhältnis zueinander?
  2. Erläutern Sie kurz anhand der handelsrechtlichen Stellvertretungsregeln das Ineinandergreifen
    handelsrechtlicher und bürgerlich-rechtlicher Normen bei der Prüfung! Inwiefern sind gerade die
    handelsrechtlichen Vertretungsregeln ein Beispiel für den Charakter des Handelsrechts als
    Sonderprivatrecht?

Kann mir da jemand helfen? Besonders bei der zweiten frage verzweifel ich völlig, weil ich nirgendwo was dazu finde!

Vielen Dank und liebe Grüße

Hallo,

hier sind die Besonderheiten der im HGB geregelten Formen von Vertretungsmacht dargestellt. Im Handelsrecht geht es ja besonders darum, dass die Handelspartner sich auf die Vertretungsbefugnisse der Gegenseite verlassen können, was wiederum die besonders formalisierten Vertretungsprozesse bedingt. Das BGB schützt den Vollmachtsgeber, daher können auch selbst ungewöhnliche Beschränkungen der Vollmacht („das durfte der Vertreter nicht mehr, dazu hatte er keine Vollmacht“) im Außenverhältnis zum Vertragspartner geltend gemacht werden. Bei den kaufmännischen Vollmachten sind solche Beschränkungen gegenüber Dritten weitgehend ausgeschlossen.

Unten im Prüfungsschema kann man auch sehen, wie die Regeln der Stellvertretung des BGB und die Sondervorschriften des HGB ineinandergreifen.

http://bgb.jura.uni-hamburg.de/av/164ff-prokura.htm

VG
EK