Moin, moin.
Folgende Frage: Wie erhalte ich eine Auskunft aus dem
Handelsregister? Kann die Anfrage schriftlich erfolgen oder muss ich
persönlich beim Amtsgericht vorschauen?
Was passiert, wenn ich Bilanzen von Unternehmen einsehen möchte, die
verpflichtet sind, diese zu hinterlegen, dies aber nicht tun?
Schönen Gruß aus Emden und herzlichen Dank im Voraus.
Heiner
hi heiner,
also wenn ich so was brauche, dann muss ich´s grundsätzlich schriftlich anfordern. am besten per fach. ich glaube allerdings nicht, dass du da an bilanzen dran kommst.
regards,
bianca
zur Bilanz
Hi Heiner,
Unternehmen, die bilanzieren müssen, müssen die Bilanzen auch veröffentlichen. Oft geben sie dazu einen Geschäftsbericht heraus, andere Unternehmen veröffentlichen die Bilanz in überregionalen Zeitungen wie SZ oder FAZ oder sogar im Internet. Ansprechpartner zu dem Thema sind also immer die Unternehmen selbst.
Gruß Ralf
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Hallo Diskutanten,
eine riesige Zahl von Geschäftsführern insbesondere kleiner Kapitalgesellschaften (267 HGB) glauben, sie seien von der Offenlegungspflicht 325ff HGB befreit, oder sie wollen aus begreiflichen Gründen nicht offenlegen, solange ihnen nichts passiert.
Unternehmen, die bilanzieren müssen, müssen die Bilanzen auch
veröffentlichen. Oft geben sie dazu einen Geschäftsbericht
heraus, andere Unternehmen veröffentlichen die Bilanz in
überregionalen Zeitungen wie SZ oder FAZ oder sogar im
Internet. Ansprechpartner zu dem Thema sind also immer die
Unternehmen selbst.
Die genannten GF werden auf einen freundlichen Anruf bestenfalls mit einem „LOL“ reagieren. Sie haben sich daran gewöhnt, dass die Registergerichte in Sachen 335 HGB (Zwangsgeld) und 335a HGB (Ordnungsgeld) nicht von sich aus aktiv werden. Meistens sind die Herren auch noch nicht auf die Idee gekommen, mal bei creditreform Auskunft in eigener Sache einzuholen und sich dann zu überlegen, warum ihre Einstufung so schlecht ist.
Was passiert, wenn ich Bilanzen von Unternehmen einsehen
möchte, die
verpflichtet sind, diese zu hinterlegen, dies aber nicht tun?
Nun ist aber der Kreis derjenigen, die beim örtlich zuständigen Registergericht (in der Regel: am Amtsgericht) einen Antrag auf Offenlegung stellen können, auf „jedermann“ erweitert worden.
Die Ankündigung eines solchen Antrages ist beim ersten Kontakt mit dem Schwarzen Schaf sicherlich sinnvoll. Der Antrag selbst bringt wegen Fristen, rechtlichem Gehör etc. erst nach langer Zeit Früchte. Der Hinweis, dass er mit einer Behörde zu tun kriegt, kann aber den GF unter Umständen schneller in Marsch setzen.
Das gesagte gilt für Kapitalgesellschaften. Wie genau, wann, ob das viel strengere europäische Recht für Personengesellschaften umgesetzt wird, wird derzeit noch in den Instanzen herumgezerrt.
Schöne Grüße
MM
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