Handelsregister

Hallo Experten,
in einem Thread weiter unten habe ich gesehen, dass bei unangenehmen Ebayern evtl. die Frage nach den ordentlich gezahlten Steuern ein Druckmittel sein könnte :wink:)
Kann man eigentlich irgendwo nachsehen, ob jemand ein Gewerbe angemeldet hat? Im Handelsregister?? Geht das irgendwie auch online?
Danke mehrfach und vielfach, Vroni

Hallo Vroni,

das geht - allerdings nicht kostenlos:
http://www.gbi.de/_de/r_profisuche/banz_online.ein

Gruss
Eve*

Hallo!

Im Handelsregister findest du aber nur die eingetragenen Unternehmen. 99 % der eBay-Händler werden dort kaum zu finden sein.

Gruß
Falke

Hallo Experten,

danke für eure Antworten, es ist halt einfach sehr schwierig, Leuten, die den Käufern durch die Hintertür plötzlich ungerechtfertigte Versandkosten aufbrummen wollen, irgendwie beizukommen.

Nachdem ich’s seit 3 Wochen im Guten versuche, zu einer Lösung zu kommen, gehen mir jetzt einfach die Ideen aus.

Grüße von Vroni

Hallo,

danke für eure Antworten, es ist halt einfach sehr schwierig,
Leuten, die den Käufern durch die Hintertür plötzlich
ungerechtfertigte Versandkosten aufbrummen wollen, irgendwie
beizukommen.

Wenn der Verkäufer gewerblich handelt, wovon nach Deinem Eingangsposting auszugehen ist, dann hat der Käufer sowieso ein Rücktrittsrecht.

Wenn im Artikeltext Versandkosten angegeben sind, dann sind die für beide Seiten bindend.

Wenn keine Versandkosten angegeben sind, sondern nur lapidar der Satz da steht „Käufer trägt Versandkosten“, dann würde ich bezweifeln (zumindest bei einem gewerblichen Anbieter), daß der Käufer tatsächlich Versandkosten zu zahlen hat, da dem Käufer bei Angebotsunterbreitung alle entstehenden Kosten zu beziffern sind.

Ich könnte mir vorstellen, daß in so Fall ein Gericht entweder entscheidet, daß der Käufer tatsächlich keine Versandkosten zu zahlen hat oder aber Versandkosten nur in Höhe des Portos, maximal noch + üblicher Ladenpreis der Verpackung (wenn sie neu ist). Aber das ist nur meine Vermutung.

Auf der anderen Seite wirst Du mit Drohungen i.d.R. gar nichts erreichen. Insbesondere der Hinweis wegens des FA lockt bei den meisten VK eher ein müdes Lächeln hervor (solche mails hatte jeder gewerbliche eBay-Händler schon mal bekommen). Im Gegensatz zur landläufigen Meinung sind nicht alle Händler bei eBay Schwarzhändler. Gerade wer mit Neuware handelt, wird nicht um den Gewerbeschein herumkommen, da ohne Schein der Großhändler noch nicht einmal „Guten Tag“ sagt.

viele Grüße,

Ralf

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Hallo

ungerechtfertigte Versandkosten aufbrummen wollen

Wie sehen diese aus??

Gruß
Falke

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Hallo Ralf,

Wenn der Verkäufer gewerblich handelt, wovon nach Deinem

Eingangsposting auszugehen ist, dann hat der Käufer sowieso ein Rücktrittsrecht.

Ach JAAAAAAAAAA??? Die Dame ist Powerseller. Aber ich habe die Artikel am 23.02. per Sofortkauf erworben, ergo sind die 2 Wochen für den Rücktritt schon vorbei, oder ist das bei ebay anders?

Danke schon mal!

Hi Falke,

in der Benachrichtigungsmail nach dem Kauf stand
>

Die Versandkostensumme für drei blöde Eierbehälter eines namhaften Plasteherstellers aus den USA soll dann tasächlich 8,80 Euro sein (und ich solle mich nicht beschweren, denn wenn sie mich abzocken wolle, würde sie 15 euro - also 3 x Versandkosten verlangen…).
Ich dachte, mich haut’s aus den Latschen…
Im Auktionstext waren pro Artikel 5 Euro angegeben, also bin ich davon ausgegangen, dass das bei dem sowieso schon zu hohen Betrag bleibt, zumal sich die Verpackungsgröße nicht ändert (Versand wäre sogar in einem Kuvert möglich).

Na ja, ich weiß jetzt auch nicht, was ich machen soll, vorhin habe ich gesehen, dass in den letzten Tagen noch mehr Leute negativ bewertet haben.
Am liebsten würde ich das ganze rückgängig machen, bin aber ja an den Kaufvertrag gebunden.

Genervte Grüße von Vroni

Hi

In den eBay AGBs steht das außer den Porto- + Verpackungskosten (sogenannte Lieferkosten) keine weiten Kosten dem Käufer aufgebrummt werden dürfen. Und den AGBs muss jeder zustimmen der ein eBay Konto eröffnet.

Ob nun ein Auktionstext bindend für beide Seiten ist (wie unten erwähnt) wenn es gegen die eBay AGBs ist bezweifel ich aber.

Bei eBay beschweren bringt aber genausoviel wie einem Flugzeug vom Boden aus zu winken.
Und wegen 3 - 4 EUR mit irgendwas drohen ist noch lächerlicher.

Also entweder vom Kauf zurücktreten oder zahlen + neutrale oder negative Bewertung mit Vermerk von unzulässigen Lieferkosten.

Ein VK kann einen K viel leichter anschwärzen als umgekehrt

MfG
Lilly

Hallo,

Ach JAAAAAAAAAA??? Die Dame ist Powerseller. Aber ich habe die
Artikel am 23.02. per Sofortkauf erworben, ergo sind die 2
Wochen für den Rücktritt schon vorbei, oder ist das bei ebay
anders?

Die 2 Wochen gelten selbstverständlich auch bei eBay (sofern der VK den K darüber belehrt hat).

Was ich aber nicht ganz nachvollziehen kann:

Wenn Du bereits am 23.02. die drei Artikel mit den überzogenen Versandkosten erworben hast, wieso bist Du nicht vorher schon zurückgetreten?

viele Grüße,

Ralf