Kann man einen Eintrag (z.B. e.K) im Handelsregister löschen lassen ohne das über einen Notar abzuwickeln?
weiss wer was?
Danke Tom
Kann man einen Eintrag (z.B. e.K) im Handelsregister löschen lassen ohne das über einen Notar abzuwickeln?
weiss wer was?
Danke Tom
§12 HGB: Anmeldungen zur Eintragung ins HR sind in öffentlich beglaubigter Form elektronisch abzugeben. Öffentliche Beglaubigungen gehen nur beim Notar.
Löschen - nicht eintragen…
Auch Löschungen sind Anmeldungen. Man meldet die Löschung eines Eintrags an.