Handelsregisteranmeldung bei einer Limited

Hallo, brauche dringend Ihre Hilfe. Mein Mann und ich haben eine Limited gegründet. Die Unterlagen von England haben wir auch bereits erhalten. Jetzt geht es darum, dass wir unsere Limited im deutschen Handelsregister durch einen Notar eintragen lassen müssen. Der Notar benötigt aber dafür eine Handelsregisteranmeldung. Leider habe ich keinen Formulierungsvorschlag bekommen und auch im Internet habe ich nichts gefunden. Kann mir jemand ein Muster zuschicken bzw. ein Tipp geben. Zudem würde es mich interessieren, ob ich bei der Handelsregistereintragung auch die Möglichkeit habe, gleich eine Limited & CoKG anzumelden.
Vielen Dank!

Hi,

Hallo, brauche dringend Ihre Hilfe. Mein Mann und ich haben
eine Limited gegründet.

Naja, wer sich mit den Schwierigkeiten von 2 Rechtssytemen auseinandersetzen möchte, der mag das gerne tun.

Jetzt geht es darum, dass wir unsere
Limited im deutschen Handelsregister durch einen Notar
eintragen lassen müssen. Der Notar benötigt aber dafür eine
Handelsregisteranmeldung.

Was genau suchst du? Das habe ich nicht verstanden. IIRC ist es die Aufgabe des Notars, die Anmeldung beim HR durchzuführen.

Zudem würde es mich interessieren, ob ich bei
der Handelsregistereintragung auch die Möglichkeit habe,
gleich eine Limited & CoKG anzumelden.

Da kann ich dir nicht weiterhelfen. Aber ohne professionelle Hilfe werdet ihr euch IMHO in Problemen verstricken.

Wenn’s erlaubt ist: Warum ausgerechnet wurde es eine Ltd.?

Gruß Ulrich

Das ist keine Lüge sondern eine sachzwangreduzierte Ehrlichkeit. (Dieter Hildebrandt)

Hallo,

Hallo, brauche dringend Ihre Hilfe. Mein Mann und ich haben
eine Limited gegründet. Die Unterlagen von England haben wir
auch bereits erhalten. Jetzt geht es darum, dass wir unsere
Limited im deutschen Handelsregister durch einen Notar
eintragen lassen müssen.

Nur mal so nebenbei gefragt: Durch wen habt Ihr die Ltd. errichten lassen ? Ihr werdet ja wohl kaum selber in England gewesen sein, oder ? Es gibt da ja immer wieder diese „Werbebeilagen“ in der FTD oder dem HB, wo es spezialisierte Anwaltskanzleien die Arbeit übernehmen. Wurde denn da nicht auch ein HRG-Eintrag in D „angeboten“ ??

Der Notar benötigt aber dafür eine
Handelsregisteranmeldung. Leider habe ich keinen
Formulierungsvorschlag bekommen und auch im Internet habe ich
nichts gefunden. Kann mir jemand ein Muster zuschicken bzw.
ein Tipp geben.

In solchen Fällen stehen die IHK’s immer mit Rat zur Seite. Habe Dir anbei einmal einen Auszug der IHK München als Link eingefügt. Da solltest Du dann schon mal schlauer sein.

http://www.ihk-muenchen.de/internet/mike/ihk_geschae…
.PDF

Darüber hinaus muss man wissen, dass das Handelsregister von den Amtsgerichten geführt wird. Will also heißen, für eine Anmeldung und die erforderlichen Unterlagen muss man sich zunächst dorthin wenden.
Es dürfte keine Schwierigkeit darstellen, das für Euch zuständige Amtsgericht und damit Registergericht zu finden. Ihr braucht aufgrund der Kapitalgesellschaft eine Eintragung in das Handelsregister B, kurz HRB.

Hier könnt Ihr Euer Amtsgericht suchen:

http://www.justizadressen.nrw.de/og.php?MD=j

Zudem würde es mich interessieren, ob ich bei
der Handelsregistereintragung auch die Möglichkeit habe,
gleich eine Limited & CoKG anzumelden.

Eine Ltd. & Co. KG ist eine ganze neue und andere Rechtsform. Hier ist die Ltd. der Komplementär der Personengesellschaft KG. Dazu muss man vorher erst einmal eine KG gesetzmäßig gründen.
Bei allem Respekt, aber ihr solltet Euch noch einmal gründlich beraten lassen. Es macht schon den Eindruck, als wüsstet Ihr von allem nur die Hälfte. Sorry

VG
TraderS

Hi,

Eine Ltd. & Co. KG ist eine ganze neue und andere Rechtsform.
Hier ist die Ltd. der Komplementär der Personengesellschaft
KG. Dazu muss man vorher erst einmal eine KG gesetzmäßig
gründen.

Die gibt es doch im Paket für lausige 1390 € im Schnäppchenmarkt gleich um die Ecke: http://www.interlimited.com/cokg.php :wink:

Bei allem Respekt, aber ihr solltet Euch noch einmal gründlich
beraten lassen. Es macht schon den Eindruck, als wüsstet Ihr
von allem nur die Hälfte. Sorry

Dabei gibt es Einsteiger-Infos auch um die Ecke: http://www.akademie.de/existenzgruendung/arbeitslosi…

Gruß Ulrich

Das ist keine Lüge sondern eine sachzwangreduzierte Ehrlichkeit. (Dieter Hildebrandt)

Auch Hallo,

habe mich vor einem Jahr als Dachdeckermeister selbständig gemacht. im Zuge Der angehenden Selbständigkeit u.a. auch einen Vortrag über eine Ltd. besucht.
Fazit: Kannste knicken. Buchführung für Deutschland und Buchführung in englisch für England.
Aber was noch viel heftiger ist: Mit 1 € Haftung gibts schlecht Geld von den Banken.
Überlegt es Euch noch einmal.Außerdem soll das Gesellschaftsrecht in Deutschland demnächst geändert werden.
Eine GmbH gibt es, soweit ich informiert bin, dann schon für 10 000 €.

Viele Grüße und viel Glück

Armin

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Hi!

Hallo, brauche dringend Ihre Hilfe. Mein Mann und ich haben
eine Limited gegründet. Die Unterlagen von England haben wir
auch bereits erhalten. Jetzt geht es darum, dass wir unsere
Limited im deutschen Handelsregister durch einen Notar
eintragen lassen müssen. Der Notar benötigt aber dafür eine
Handelsregisteranmeldung. Leider habe ich keinen
Formulierungsvorschlag bekommen und auch im Internet habe ich
nichts gefunden. Kann mir jemand ein Muster zuschicken bzw.
ein Tipp geben.

Ich würde einfach mal beim zuständigen Amtsgericht, welches das HR bei Euch führt, anrufen und fragen.

Zudem würde es mich interessieren, ob ich bei
der Handelsregistereintragung auch die Möglichkeit habe,
gleich eine Limited & CoKG anzumelden.

Ich schätze, Du musst erst gründen, dann anmelden.

By the way: warum eine Ltd.?

Liegt es nur am Stammkapital?
Ab Januar spätestens sind das in D noch 10 TEur.

Zudem muss das SK nur einmal nachgewiesen einbezahlt sein, dann kann man es auch für die Firma verwenden. Der GF haftet zwar im Zweifel, aber wenn es wirklich um 10 Teur geht, würde ich die Gründung, auch mit einer Ltd., sowieso bleiben lassen.

Vielen Dank!

Auch Hallo,

habe mich vor einem Jahr als Dachdeckermeister selbständig
gemacht. im Zuge Der angehenden Selbständigkeit u.a. auch
einen Vortrag über eine Ltd. besucht.
Fazit: Kannste knicken. Buchführung für Deutschland und
Buchführung in englisch für England.

Das ist nicht so wild, kostet maximal 2.000 Euro im Jahr mehr beim versierten StB.

Ich frage mich nur, weshalb man sich eine Ltd. antun soll, wenn man einen vernünftigen Plan und eine solide Finanzierung hat.

Wenn der einzige Zweck der Firma ist, sich aus der Haftung für den Wert eines gebrauchten Autos herauszuhalten, stimmt irgendwas mit der Idee nicht…

Aber was noch viel heftiger ist: Mit 1 € Haftung gibts
schlecht Geld von den Banken.

Das ist bei jungen Firman allerdings ein generelles Problem.
Die Banken haben sich ja über Basel II gleich kartellmässig europaweit abgesichert.
Man kann sich aber ruhig mal in Österreich umsehen oder gleich mit privaten Investoren starten.

Überlegt es Euch noch einmal.Außerdem soll das
Gesellschaftsrecht in Deutschland demnächst geändert werden.
Eine GmbH gibt es, soweit ich informiert bin, dann schon für
10 000 €.

So ist es. Ferner sind 10 TEur oder auch 25TEur heuzutage nicht mehr die Welt als haftendes Kapital. Da reicht doch schon ein übertriebener Leasingvertrag für ein Firmanauto aus, um das zu kippen.

Daher sollte man sich zunächst mal ein tragfähiges Konzept überlegen, bei dem 10 TEur Einlage keine kriegsentscheidende Rolle spielen sollte.

Grüße,

Mathias

Bedenke aber ,dass eine Limitet nichts bringt wenn Du auch nur ein kleines Lager oder Büro in der BRD unterhälst.
In dem Moment unterliegst Du automatisch dem deutschen Steuerrecht.
gruß Jörg

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Seit Sicher das diese Form eine absolute Mogelpackung ist und keine Vorteile bringt sondern nur Kosten die an Bauernfänger gezahlt werden muß.Man kann auf diesem Wege "wie oft versprochen " den Problemen in der BRd nicht aus dem Wege gehen.

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