ich habe ein Klengewerbe namens „[…]“ ein Kleingewerbe ist ja keine Firma und ich muss zu meinem namen ([…]) immer meinen vor und zunamen dazu schreiben dass nerft mich. Jetzt will ich mich im Handelsregister eintragen lassen wieviel würde das kosten und was muss ich als erstes tun ? WEnn ich mich im Handelsregister eingetragen habe dann heißt meine Firma […] E.K ?
Könnt ihr es mir in einfachen Schritten erklären was ich als erstes und zweitens und drittens tun muss ?
Das wichtigste dürfte wohl sein, dass ab dem Zeitpunkt der Eintragung ins HR die Pflicht besteht, den Gewinn mittels Bilanz zu ermitteln. Eine einfache EÜR reicht dann nicht mehr aus.
Es dürfte also als erstes ein Gang zu einem Steuerberater notwendig werden, der sowohl die Überleitungsrechnung von EÜR nach Bilanz als auch die Eröffnungsbilanz erstellt.
Dieser Berater könnte auch auf andere Auswirkungen, die sich möglicherweise aus der Eintragung ergeben können, hinweisen und beim Ausfüllen der Antragsformulare behilflich sein.
WEnn ich mich im Handelsregister eingetragen habe
dann heißt meine Firma […] E.K ?
Hallo, ne dann heißt das […] […] eK., es sei denn du gründest eine GmbH, eine AG oder eine OHG oder ähnliches.
Erst dann wirst du deinen Namen entsprechend los, hast aber dafür einen Haufen neuer bürokratische und organsatorische Probleme.
Gruß Susanne
Bereits zum 01.01.1998 wurde das HGB in diesem Bereich geändert. Merkwürdig, dass sich diese Mär noch immer verbreitet.
Für alle Kaufleute ist es zulässig, eine
Personen-
Sach-
Fantasie- oder
Mischfirma
zu führen, es muss halt nur ein Kürzel auf die Unternehmensform (e.K., oHG, KG,…) hinweisen.
[…] e.K. ist also durchaus zulässig.
„Firma“ hat dabei die Bedeutung „Name, unter dem das Handelsgewerbe betrieben wird“. Es unterscheidet sich somit von dem, was umgangssprachlich als „Firma“ bezeichnet wird.
Bereits zum 01.01.1998 wurde das HGB in diesem Bereich
geändert. Merkwürdig, dass sich diese Mär noch immer
verbreitet.
Wieder was gelernt…danke, allerdings kenn ich auch jemand der nach diesem Datum noch ein Problem damit hatte. Und in meiner Gründungsphase 2005 hab ich da auch bisher ähnliches gehört.
War aber eine Apotheke und da gelten nun wieder ganz andere Richtlinien zusätzlich.
Die gute hieß anfangs: xy-Apotheke OHG, Geschäftsführende Gesellschafterin Dipl.-Kauffrau Dr. rer. nat. Vorname Nachname eK.
Weil die Probleme damit hatten dass eine Kauffrau eine Apotheke aufmacht, noch dazu als OHG auch wenn sie approb. Apothekerin war, was in dem Fall völlig irrelevant war fürs HGB.
War quasi eine Ausgründung aus Muttis Apo, die das Risiko anfangs mittrug drum das OHG, aber mit Zusatz im Gesellschaftsvertrag, dass eigentlich Mutti nur stille Gesellschafterin ist und alle Entscheidungen komplett von ihr getroffen werden (Aufgaben also gar nicht gleichmässig verteilt, nur Verluste), daher musste das mit der Geschäftsführenden Gesellschafterin mit rein (nicht nur in den HGB Eintrag sondern auch in der Firmenbezeichnung).
Das die Apokammer anderer Ansicht war und hinten auch noch ein appr. Apothekerin haben wollte ist eine andere Geschichte.
Irgendwann lief der Laden und sie konnte eine Normale Apotheke draus machen, eben nur XY-Apotheke ohne weiteres, nicht mal mit eK.
„Firma“ hat dabei die Bedeutung „Name, unter dem das
Handelsgewerbe betrieben wird“. Es unterscheidet sich somit
von dem, was umgangssprachlich als „Firma“ bezeichnet wird.
Das ist doch schon immer die Bedeutung von Firma, drum hab ich auch keine firma sondern nur mich selbst (sag auch gern mal mich kann man mieten…), neben der langläufigen Umschreibung von „ich muss nochmal in mein Büro“, was aber meist eher jene sagen, die weder ein eigenes Büro noch eine eigene Firma haben, sondern eben abhängig beschäftigt sind, um wenigsten ein bisschen das Gefühl von „Wichtigkeit des eigenen Jobs“ zu spüren.
Gruß Susanne
Der erste Schritt ist hier (wenn Klarheit über die Sache selbst herrscht) der zum Notar, alldieweil der Antrag auf Eintragung öffentlich beglaubigt werden muss.