Hallo,
ich bin gerade dabei einen Internetauftritt ins Englische zu uebersetzen und stosse dabei auf ein Problem:
Die Angaben zu Handelsregistereintrag, USt-IdNr, etc muessen ja auf kommerziellen Seiten veroeffentlicht werden.
Wie sieht das dann bei der zweiten Sprache aus? Also in Englisch.
Soll ich da dann statt „Handelsgericht Stadtname“ „commercial court Stadtname, Germany“ schreiben? Und statt „USt-IdNr“ „sales tax identification number“? Oder muessen die Eintraege auf Deutsch da stehen?
Danke und Ciao! Bjoern
Hallo Bjoern,
Soll ich da dann statt „Handelsgericht Stadtname“ „commercial
court Stadtname, Germany“ schreiben?
Der Begriff Handelsregister („Handelsgericht“ ist auch im Deutschen nicht richtig) heißt im Englischen „register of companies“, aber er deckt sich nicht genau mit dem deutschen HR. Insofern sollte auch bei einer Übersetzung wenigstens die deutsche Abkürzung „HR A“ oder „HR B“ hinzugefügt werden.
Und statt „USt-IdNr“
„sales tax identification number“?
Umsatzsteuer ist im Englischen Value Added Tax, VAT. Für die USt-ID-Nummer gibts analoge Begriffe in allen europäischen Sprachen, weil sie in ganz EUrien existiert. In UK heißt sie VAT Identification Number, abgekürzt VAT REG NO. Beiläufig: Am schönsten mal wieder auf Finnisch, Arvonlisäveronumero. Und nur die erste Silbe betont.
Schöne Grüße
MM