Kurze frage, kann man eine Einzelunternehmung im Handelsregister eintragen lassen. Wenn ja wie und wo ???
Gruß
Nikolas Rajkovic
Kurze frage, kann man eine Einzelunternehmung im Handelsregister eintragen lassen. Wenn ja wie und wo ???
Gruß
Nikolas Rajkovic
Hallo Nikolas,
Kann man eine Einzelunternehmung im
Handelsregister eintragen lassen. Wenn ja wie und wo ???
die Einzelunternehmung ist die ursprüngliche Form der Selbständigkeit und die kann man selbstverständlich auch ins Handelsregister eintragen lassen.
Als Kleingewerbetreibender (Minderkaufmann) mit geringem Umsatz und Betriebsvermögen mußt Du Dich nicht ins HR eintragen lassen, kannst es aber tun und bist vor dem Gesetz damit automatisch Vollkaufmann.
Das Handelsregister wird beim Amtsgericht geführt. Die Eintragung mußt Du durch einen Notar vornehmen lassen.
Gruß
Wolfgang
Mit was für kosten muß ich rechnen und welche vorteile bringt mir der Status Vollkaufmann ???
Hallo Nick,
zu den Kosten der HR-Eintragung:
Die Kosten setzen sich aus Gerichtskosten und dem Honorar des Notars zusammen. Letzteres richtet sich nach dem Gegenstandwert. Einen genauen Betrag kann ich Dir deshalb nicht sagen. Du mußt mit einer Größenordnung von ein paar hundert bis etwa 1000 DM rechnen.
… und welche Vorteile bringt mir der Status Vollkaufmann ???
„Vorteil“ paßt da nicht so recht. Du hast vor allen Dingen Pflichten, insbesondere hast Du einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb zu unterhalten. Das bedeutet im Klartext, Du bist bilanzpflichtig. Eine einfache Einnahme-Überschuß-Rechnung reicht nicht und die Organisation der Buchhaltung im Schuhkarton natürlich auch nicht.
Ich weiß ja nicht, wie Deine Selbständigkeit aussieht oder aussehen soll. Wenn Du anfänglich mit geringem Umsatz und kleinem Betriebsvermögen arbeitest, binde Dir keine unnötigen Pflichten und Kosten ans Bein. Wenn Du aber Fremdkapital in größerem Umfang brauchst (>100 TDM oder gar Millionen), wird schon der Geldgeber fordern, daß Du im HR stehst und nötigenfalls auf Anforderung eine Bilanz vorweisen kannst. Nur so ist nämlich eine einigermaßen zutreffende Aussage über die Vermögensverhältnisse einer Firma möglich.
Eine Bilanz kannst Du auch freiwillig im Interesse der eigenen Übersicht erstellen. Nur für Dich selbst. Ich rate Dir aber dringend davon ab, „just for fun“ oder weil es jemand auf dem Briefbogen chic findet, solche Schritte wie eine HR-Eintragung zu tun, ohne tatsächlich über das Wissen eines Vollkaufmannes zu verfügen.
Gruß
Wolfgang
Hallo Wolfgang,
noch nichts von der HGB reform 1998 gehört?
den minder-, voll-, scheinkaufmann gibt es nicht
mehr!
er ist in dem fall KANNkaufmann nach § 2 HGB, weil
er einen nach art oder umfang in kaufmännischer
weise geführten geschaeftsbetrieb nicht erfordert.
im endeffekt bleibts beim alten.
AUF JEDEN FALL RATE ICH DAVON AB, SICH FREIWILLIG
ALS „EINGETRAGENER KAUFMANN“ EINTRAGEN ZU LASSEN!!!
wie schon gesagt: mehr pflichten und nachteile als
vorteile!!!
oder ist deine einzelunternehmung schon sooooo groß?
umsatz > 25.000.000 mio DM, mehr als 50 angestellte … ?
gruss
shob
Hallo Nikolas,
als Einzelfirma mußt Du entsprechend zum beispiel Deine Umsätze prüfen, ob Du dich in das Handelsregister eintragen läßt.
Vor zwei jahren habe ich für dritte eine Firma gegründet, die haben wir in der ersten Woche als Einzelkaufmann in das Handelsregister eingetragen. Der Jahresumsatz war über 1.000.000 DM bereits im Rumpfgeschäftsjahr.Jetzt sind es über 2.000.000 DM im Jahr, daist der Eintrag besser und seriöser. Es muß nach HGB sowieso eine Bilanz gemacht werden.
Inzwischen habe ich es schon geschafft daß meine Klienten bei Gründung einer GmbH nach ca. 1 Woche im Register stehen.
Suche dir einen sehr guten Notar, der Eintrag kostet überall gleich, jedoch bei einem guten Notar gibt es vom Registergericht keine Nachfragen.
Artikel zum Kaufmanns- & Firmenrecht siehe unter http://www.meome.de/app/de/artcont_portal_news_artic… mit weitern Informationen