man stelle sich eine Existenzgründung im Fitness-Bereich vor. Es würde sich um ein Einzelunternehmen handeln. Das Training findet ausschließlich nach Terminvergabe statt. Ein Verkauf von Artikeln findet nicht statt.
Wäre in diesem Fall ein Handelsregistereintrag notwendig? Falls nein, welche Vorteile würden sich dadurch ergeben?
man stelle sich eine Existenzgründung im Fitness-Bereich vor.
Es würde sich um ein Einzelunternehmen handeln. Das Training
findet ausschließlich nach Terminvergabe statt. Ein Verkauf
von Artikeln findet nicht statt.
Wäre in diesem Fall ein Handelsregistereintrag notwendig?
Nein.
Möchte man jedoch einen Firmennamen tragen ist es doch notwendig.
Falls nein, welche Vorteile würden sich dadurch ergeben?
Man kann einen anderen Namen als den bürgerlichen Namen verwenden. Allgemein wird eine gewisse Größe und Seriosität vermutet. Man darf sich Kaufmann/eingetragener Kaufmann nennen.
Hallo ABlacks,
mal so allgemein …
als Fitnesstrainer könntest Du als Gewerbetreibender mitunter im Sinne des HGB verpflichtet sein Dich eintragen zu lassen, wenn Du ein Handelsgewerbe betreibst.
Die Voraussetzungen findest Du gleich vorne im HGB. (Anhaltspunkte weiter unten §241a)
Falls diese Voraussetzung als Kaufmann nicht erfüllt sind liegt der Vorteil darin, dass Du nicht zur Buchführung verpflichtet bist und nur eine „einfache“ Gewinnermittlung nach Steuerrecht notwendig ist. Nennt sich Einnahme/Überschuss-Rechnung.
Nachteil: Du kannst nicht unter Deinem Firmennamen das Gewerbe betreiben.
Einzelunternehmer heisst nicht, dass man alles alleine macht, sondern, dass man unbeschränkt haftet.
Tja … ist schwer, wenn man als angehender Unternehmer entscheidungspflichtig wird )
Darum gibt es auch Steuerberater, die Dir helfen können.