hi…
hat jemand von euch ´ne ahnung, ob jemand, der angelausflüge veranstaltet, nach $ 41a (4) estg begünstigt ist? ich frag mich insbesondere, ob so ein schiff überhaupt ein handelsschiff in dem sinne ist? wird tatsächlich die geforderte beförderung durchgeführt?
ich danke euch, leute.
Wenn die Angler einen illegalen Zigarettenhandel dort durchführen, dann ist es ein Handelsschiff.
Zuerst mal sei gesagt, dass mir Ihre Ausführungen nicht ausreichen, für eine Beurteilung. Wo fährt das Schiff?
Der Donaudampfer ist wohl auch kein Handelsschiff, auch wenn der mal über die Grenzen Deutschlands hinaus fährt.
hmm. dieser begründung kann ich nach meinen bisherigen recherchen nicht wirklich folgen, zumal sie keine gesetzlichen grundlagen / rechtsprechung etc. enthält. es handelt sich um ganz normale angelausflüge, die aber schon in internationalen gewässern stattfinden. zudem ist fraglich, ob im hinblick auf § 40a EStG eine beförderung in jenem sinne überhaupt gegeben ist.
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Hi,
hat jemand von euch ´ne ahnung, ob jemand, der angelausflüge
veranstaltet, nach $ 41a (4) estg begünstigt ist? ich frag
mich insbesondere, ob so ein schiff überhaupt ein
handelsschiff in dem sinne ist? wird tatsächlich die
geforderte beförderung durchgeführt?
nach dem Gesetzestext, keine Chance
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__41a.html
Aber das ist ein typischer Fall für eine verbindliche Auskunft…
Schöne Grüsse
C.
danke… ich finde den gesetzestext persönlich alles andere als deutlich. du musst wissen, dass das BSH lohnzuschüsse zahlt. die voraussetzungen sind irre ähnlich. verbindliche auskunft fällt wegen verwirkung leider flach…
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