Hallo, keine Ahnung, ob ich hier Erfolg haben werde, aber Infos kann man ja nie genug haben. Also, Technik- und Baupros: Ich/wir brauchen euren Rat! Mein Bruder ist seit einigen Jahren mit seinem Restaurant/Event-Location im Rennen und will jetzt ein neues Konzept umsetzen - alle Sinne ansprechen ist das Stichwort. Dafür will er im Aufgang zum Raum im 1. OG und in dem Raum selbst je einen Monitor anbringen. Die Frage ist jetzt: Kann er dafür normale Flatscreens nehmen oder gibt es irgendetwas zu beachten? Bei den Ämtern fragt er auch rum, aber falls hier jemand eine schnelle Antwort parat hat … .
Zu welchem Zweck?
Was haben die Ämter damit zu tun?
Da Du nicht benannt hast, was mit den Monitoren eigentlich bezweckt wird, wird ein Rat schwer!
Generell kann sagen, dass mir keine Vorschrift hierfür bekannt sind. Man muss also lediglich darauf achten, dass sie ihren Zweck erfüllen. Wenn ein bewegtes Bild, also ein Video, gezeigt werden soll sollte es keinerlei Schwierigkeiten geben. Werden jedoch Standbilder mit großem Kontrast längere Zeit dargestellt kann man evtl. nach längerer Zeit auch bei zu Phantom-Bildern führen. Zwar nicht so krass wie früher bei Röhren-Geräten, aber auch LCD-Bildschirme sind hiervon manchmal betroffen. Ob da das Flüssigkristall „hängen“ bleibt, oder ob die Kunststoff-Scheibe davor der Grund ist kann ich nicht sagen.
Zum Testen, ob Effekt des „Ansprechen der Sinne“ erfüllt wird könnte man ruhig einen günstigen nehmen. Auf Dauer sollte man jedoch auf ein Gerät zurückgreifen, das wenig Stromverbrauch hat. Der Mehrpreis wird sich durch die Stromrechnung bald auszahlen. Auch muss die Auflösung hoch genug sein, um das Dargestellte optimal dar zu stellen, da die Restaurantbesucher evtl. wegen der schlechten Auflösung eher darüber nachdenken, als über das Streicheln der Sinne.
Die Garantie ist dann auch noch so ein Ding. Kauft man sich einen Monitor bei den Billig-Ketten, kann evtl. die Garantie auf die Haushaltsübliche Benutzung beschränkt sein. Also die Nutzung, die ein normaler, privat Nutzer so ausübt. Bei gewerblichen Dauerbetrieb kann da unter Umständen der Hersteller die Garantie oder der Händler die Gewährleistung verweigern, da das Gerät nicht nach dem „bestimmungsgemäßen Gebrauch“ benutz wurde. Also beim Händler vorher erkundigen!
Wenn Du genauer beschreibst, was da gemacht werden soll könnte man bestimmt mehr sagen!
So, zu den technischen Anforderungen (Auflösung, etc.) wurde ja schon einiges geschrieben. Soll es ein reiner Monitor sein oder ein Touch Screen?
Ich habe eine vage Ahnung was zum Thema Ämter gemeint sein könnte. Es gibt da zwei drei Vorschriften, die zwar eher für öffentliche Räume/Gebäude gedacht sind, aber evtl. interessant sein könnten. Ob’s so ist? Keine Ahnung!
Lies mal http://www.sicherheit.info/artikel/1127090 oder https://www.jurion.de/Gesetze/MBO/40 oder https://www.jurion.de/Gesetze/MBO/14. Am besten ihr klärt, ob das für euch relevant ist und holt dann Angebote ein.
Grüße, ich mach’s mal kurz: Wir haben schon auf diversen Baustellen solche Industriemonitore verbaut. Die erfüllen die entsprechenden Brandschutzauflagen, werden aber vornehmlich in öffentlichen Gebäuden verbaut. Schau mal bei http://www.datadisplay-group.de z.B… Anbieter gibt es da ohne Ende. Aber ob ihr sowas braucht glaube ich nicht so recht.