hallo, ist jetzt vielleicht erstmal bißchen viel auf einmal aber trotzdem sag ich mal wie es bei mir abging:
also ich bin seit 1.08.2007 selbstständige Handelsvertreterin bei einem Verlag. Bin praktisch die Anzeige-und Werberatung im Außendienst für den Verlag. ich weiß durch meinen lebensgefährten der bei dieser zeitung als freier journalist tätig ist, dass ich zb ust. ans finanzamt zahlen muss ( er macht seit anfangan allein seine ust.erklärung etc.also alles was mit finanzamt zu tun hat ohne steuerberater oder so)
ich muss praktisch beim finfanzamt anrufen und sagen das ich ust. zahlen will, weil ich sie ja vom verlag „bezahlt“ bekommé und ich keine lust habe ,nachdem ich meine steuererklärung abgegegeben habe, haufen steuern nachzuzahlen…also lieber gleich als gar nicht.sollte was zuviel sein, erstatten die einem das ja pünktlich zurück.
also alle drei monate schicke ich elektronisch (ELSTER-Programm) meine ust. voranmeldung ans finanzamt wo festgehalten ist, wieviel ust. ich in den drei monaten bekommen habe. und diese zahle ich dann ans finanzamt. und das alle drei monate.
der vater meines lebensgefährten hat zb. jahrelang vom verlag keine ust. bezahlt bekommen und musste dementsprechend auch keine ans fa abführen. vor paar wochen kam dann ein schreiben wo das fa die ust. der vergangenen jahre verlangt hat und das ist, über jahre hinweg, echt nicht wenig geld.
lass dich am besten von einem GUTEN Steuerberater beraten und von jemandem der da ahnung von hat. Oder nimm dir wenn du gar keinen schimmer davon hast, lieber einen steuerberater. aber einmal die ust… voranmeldung oder einkommenssteuererklärung gemacht, ist das nachher kein problem mehr. Du musst nur auf dem aktuellstem stand sein weil sich bei denen ja ständig was ändert.
Ansonsten, fürs fa spielt es keine rolle ob du freiberuflich bist oder ein gewerbe anmeldest. die gleiche frage stellte ich mir anfangs nämlich auch und habe im fa nachgefragt.
habe aber trotzdem eins angemeldet weil die gute frau zu mir meinte das man sich damit absichere…warum auch immer. du kannst es ja hederzeit abmelden.
Ansonsten habe ich beim Arbeitsamt den Existenzgründungszuschuss beantragt und bewilligt bekommen.
Dieser steht dir zu, wenn du vor aufnahme deiner tätigkeit mindestens 90tage anspruch auf Arbeitslosengeld (KEIN HARTZ4)!!! hast bzw. hättest… 300€ bekommst du von denen zur sozialen absicherung und zusätzlich dazu dein dir zustehendes arbeitlosengeld, welches du ja bekommen hättest wenn du vor deiner Tätigkeit arbeitslos warst oder geworden wärst…(DU MUSST NICHT ERST AREITSLOS SEIN UM DEN ZUSCHUSS ZU BEKOMMEN!!!) Ich habe nach meiner ausbildung auch gleich mit meiner tätigkeit begonnen und den zuschuss bewilligt bekommen.
Diesen zuschuss bekommst du erstmal für 9monate und wenn du danach sagst bzw. vor ablauf der 9 monate sagst ich brauche den trotzdem noch (EINNAHMEN PLANEN KANNST DU JA DANN UNGEFÄHR SCHON) beantragst du diesen neu.
Der 2.zuschuss sind 300€ die du dann nochmals zur sozialen absicherung bekommst. Den bekommst du dann für weitere 6 monate. Vorraussetzung dafür ist aber, dass du deine geschäftstätigkeit nachweist. einfach beim aa informieren. hört sich komplizierter an als es ist.
Zur IHK: Da habe ich gleich einen Fragebogen per post bekommen den ich ausfüllen sollte, damit ich erstmal 3 jahre keine beiträge zahlen muss. ist auch ganz einfach…da bekommst du aber post von denen musst dich erstma nich drum kümmern.
zum zuschuss noch was: solltest du den zuschuss vom aa bekommen, zahlst du in dem zeitraum in den du den bekommst, auch weniger krankenkassenbeiträge und weniger rentenversicherung. die gehen da nämlich nur nach der gültigen beitragsbemessungsgrenze. ich zahl jetzt knapp 200€ KV und PV.
hoffe ich konnte dir helfen ist erstmal sehr viel aber wenn man sich bißchen belesen hat und jemanden hat der einen gut berät, ist das nachher nicht mehr so kompliziert.
Viel Glück!!!
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