Handelsvertreter

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe mit Beginn Juni 2011 einen Vertrag als freier Handelsvertreter § 84 ff abgeschlossen. Mitte Juli wurde mir jedoch auf Ende August 2011 wieder gekündigt.
Auf die fadenscheinige Argumente dieser Kündigung möchte ich an dieser Stelle nicht eingehen.

Es wurde für die ersten drei Monate ( Juni / Juli / August 2011 ein NICHT zurückzahlbares Fixum vereinbart.

Für den Monat drei / also August / wurde die Auszahlung dieses Fixums jedoch dahingehend eingeschränkt, dass es hieß, es müsse für die Firma ein Nettoumsatz in Höhe von 10.000.- Euro erbracht werden.

Mit der Kündigung am 20.Juli 2011 , wurde mir jedoch untersagt, mit sofortiger Wirkung die Geschäftsräume zu betreten. Dort werden die ersten Umsatzkontakte anberaumt und auch auch Geschäftsabschlüsse getätigt.
Ferner wurde ich sofort aus dem eMail Verteiler genommen und mein passwortgeschützter Zugang zum Intranet ( hier sind weitere Tools, die für den Verkauf notwendig sind hinterlegt) gesperrt. Ferner wurde ich aufgefordert, alle Unterlagen unverzüglich abzugeben; ebenso den Schlüssel für die Geschäftsräume.
( Ausstellungsräume für die Firmenprodukte ).

Laut Handelsvertrervertrag verpflichtet sich die Firma jedoch, dem Handelsvertreter alle Unterlagen, Formulare, Kalkulationstools , Informationen ect. zur Verfügung zu stellen, damit dieser eben einen Umsatz für die Firma generieren kann. ( ebenso den Zutritt für die Geschäftsräume )

Ich bin der Meinung , einen Anspruch auf das Fixum für den Monat August ebenfalls noch zu haben, da die Firma eindeutig gegen ihre Vertragsverpflichtung verstößt und mir dadurch die Möglichkeit nimmt, den für das Fixum vereinbarten Umsatz zu erzielen. Denn der Vertrag läuft ja noch bis zum 31. August 2011.

Liege ich falsch? Gerne würde ich Eure Meinung dazu lesen. Und wie würdet Ihr reagieren oder was würdet Ihr mir raten zu tun ?
Lieben Dank im Voraus!
PS. Ich habe mir im übrigens nichts zuschulden kommen lassen, sondern ich bin sozusagen das Bauernopfer der Regionalleiterin, die ihre beste Freundin in die Firma gebracht hat und die einzige freie Stelle als HV in dieser Region nun ihr „zugeschustert“ hat.

Ich kann heir leider nicht weiterhelfen.

trotzdem Danke für Deine schnelle Antwort!

Ich kann heir leider nicht weiterhelfen.

Lieber Herr Kollege, da hier meiner Meinung nach mit unsauberen Mitteln gearbeitet wird, kann ich nur raten : Einen Rechtsanwalt nehmen, der im Arbeitsrecht beschlagen ist.
Alle anderen Meinungen von Nichtjuristen sind Spekulationen !
Unbedingt einen Anwalt an die Firma schreiben lassen.
Viele Grüße und viel Erfolg, Ihr R. Müller

Hallo,
wenn Ihrerseits kein Vertragsbruch vorliegt - und das scheint hier der fall zu sein - steht Ihnen das Fixum für 08.2011 ebenfalls zu, auch und gerade wenn Ihnen die Zugangsdaten und Möglichkeiten für Umsatzgenerierung seitens des Vertragspartners nicht gewährt werden.
Also, festhalten am Vertrag. GGF mal das Prozedere beim jeweiligen CDH- Landesverband vortragen.

mfg Bader

Hallo Delphin,

darf ich Dir meine Gedanken und Überlegungen zur Situation geben (bin kein Anwalt):

1.) Falls Unterlagen, Tools etc. zu den Dingen gehören, die man Dir (bevorzugt schriftlich) zugesagt hat, dann ist das von Seiten der Firma grundsätzlich einzuhalten/zu erfüllen. Du wirst bei Entzug dieser Dinge tatsächlich stark behindert, Deine Arbeit zu tun und Du wirst entsprechend schwache oder sogar gar keine Ergebnisse bringen.
Wegen der Rückgabe: Dein Gegenvorschlag könnte sein „Rückgabe der firmeneigenen Unterlagen bei Vertragsende“. DEINE Unterlagen sollten natürlich Dein Eigentum bleiben. Firmenunterlagen gibst Du dann zurück. Außer es ist schriftlich anders geregelt.

2.) Ob Du Anspruch auf das August-Fixum hast ist für mich nicht klar erkennbar. Wurde die Umsatz-Einschränkung schriftlich vereinbart ? Oder ist es nur der Wunsch der Firma ? Im Zweifel zählt, was sich belegen läßt.
Allgemein: Klageweg dauert lange, kostet Zeit und Geld und Ausgang ist immer unsicher. Suche eine „gütliche“ Einigung.
Auf jeden Fall schriftlich über diese Vertragsverletzung beschweren, Vertragseinhaltung anmahnen und darauf hinweisen, daß
a) dies euren Vertrag verletzt
b) Dir durch die Wegnahme und den verwehrten Zutritt Umsatz und damit Provision entgeht
c) Du für den entstehenden Schaden Ersatz verlangst.

3.) Typischer Einigungsvorschlag - falls die Sache vor Gericht geht oder eben bei gütlicher Einigung - könnte sein, daß man die August-Zahlung z.B. auf Basis Juni/Juli-Mittelwert ermittelt. Deine Start-Verhandlungspositionen bzw. -Forderung sollte natürlich höher sein.

4.) Sonstiges: Hast Du für „Dein Gebiet“ bei Antritt irgendetwas „bezahlt“ ? Gibt es eine Regelung, was bei Rückgabe passiert ? Wie werden Dir evtl. Geschäfte vergütet, die Du jetzt „angeleiert“ hast, die aber erst im September oder später zu Umsatz werden ?

5.) Was ist mit dem Ausgleichsanspruch ? Gibt es da eine explizite Vereinbarung ? Oder geht es nach HGB ?

6.) Überlege Dir, was die Firma noch von Dir will. Evtl. Kundenübergaben oder Einarbeitung der neuen Person ? Sorgen, daß Du zum Wettbewerb gehst und Kunden mitnimmst ? Vielleicht hilft es der Firma bei der einvernehmlichen Einigung mit Dir, wenn sie sich darüber keine Sorgen machen muss.

7.) Kündigungen sind immer emotional verletzend. Versuch das zu überwinden, schluck den Ärger runter und konzentriere Dich primär auf den nächsten Job. Der alte Job ist so gut als möglich abzuwickeln, aber es ist klar, die Zukunft liegt anderswo. Geh so positiv und so wenig vorwurfsvoll in das Gespräch, wie möglich. Sprich mit der Person, die wirklich die Entscheidungen trifft. Sag` ganz klar, daß Du gerichtliche Streitigkeiten vermeiden willst. Auch die Firmen investieren ungern Zeit + Geld in Gerichts- und Anwaltstermine.

Bitte beachte, ich bin kein Anwalt, meine Gedanken können nur persönliche Anregungen sein. Wenn es die strittige Summe rechtfertigt, nimm einen Anwalt, wenn keine sinnvolle Einigung möglich ist.
Daumendruck für eine positive Lösung und danach einen besseren Job wünscht Dir

Leif Kretschmer

Hallo Delphin5:
Normal ist, dass ein Vertragsverhältnis innerhalb der Probezeit aufgelöst werden kann - sowohl vom Unternehmen als auch vom HV.
Die Gründe läßt du nicht raus - akzeptiert.
Was wofür zugesagt wurde und welcher Anspruch evtl. daraus evtö- abgeleitet werden kann, muß ein Jurist abtasten, weil die Sperre ins Intranet und sonstige Blockierung ein klares Signal geben: man will nicht mehr eine Mitarbeit …

Leider ungewöhnliche Abläufe, als wenn etwas Gravierendes vorgefallen wäre.

Resumée:
Neue Alternative suchen, und zwar mit Elan,
damit man nicht dieser Sache nachhängt und Zeit vergeudet, die einen blockieren könnte, wenn man/frau sich hineinsteigert.

Das ist meine Erfahrung dazu.
Viel Glück und beste Wünsche!