Wenn ein Handelsvertreter einen Kundenbesuch im Namen eines Unternehmens macht
Ist er eigentlich dazu verpflichtet, sich dem Kunden gegenüber eindeutig als zu dem Unternehmen gehörig auszuweisen / darzustellen
z.B. indem er eine Visitenkarte des Unternehmens benutzt?
und wo finde ich eine entsprechende Regelungen / Urteil / Gesetze?
Vielen Dank im voraus für eine Antwort!
Ist er eigentlich dazu verpflichtet, sich dem Kunden gegenüber
eindeutig als zu dem Unternehmen gehörig auszuweisen /
darzustellen
Der Handelsvertreter gehört gerade nicht zum Unternehmen, sonst wäre er kein HAndelsvertreter. Allerdings ist es in meiner Branche gesetzlich festgelegt, dass ich beim ersten Kundenkontakt dem Kunden deutlich mache welche Firmen (Plural !) ich vertrete. Das ist meines Wissens eine Regelung aus dem Versicherungsrecht und damit branchen-spezifisch.
und wo finde ich eine entsprechende Regelungen / Urteil / Gesetze?
Das Handeslvertreterrecht ist im HGB geregelt.