Handelsvertreter für Private

Schönen guten Tag,

ich möchte von privaten Leuten Produkte im Internet verkaufen.
Meinen Gewinn tätige ich dann dadurch das ich auf den Preis des Verkäufers meine Marge draufschlage.
Nun habe ich das Problem das ich Geld einnehme das nicht mir gehört sondern ich an den jeweiligen privaten Verkäufer weiterreiche.
Muss ich nun den ganzen Betrag versteuern oder kann ich das Ganze umgehen indem ich als Handelsvertreter auftrete und somit für andere Geschäfte abschließe?
Muss ich dann nur meinen Aufschlag versteuern?
Ich würde den Restbetrag quasi wie Fremdgeld behandeln.

Danke für die Hilfe

Mitch

hallo mitch,

was meinst du denn mit versteuern???

gewinne sind zu versteuern. einkommen ist zu versteuern. zinserträge sind zu versteuern. umsätze unterliegen der umsatzsteuer.

mfg

jan schaarschmidt

Hallo Karli,

ich meine damit die Umsatzsteuer auf den Betrag.

Entweder ich muss meine ganzen Einnahmen versteuern (Betrag Verkäufer + meinen Aufschlag)

oder ich muss nur meinen Aufschlag versteuern.

Der Verkäufer der das Produkt verkaufen will ruftja einen Preis auf den ich vom Käufer einnehme aber auch gleich weiterreiche. Somit habe ich zwar einen Umsatz der ja aber nicht bei mir Verbleibt. Wird da nun Umsatzsteuer fällig?

Danke

Hallo und ganz einfache Sache mit der Versteuerung.Einnahmen und Ausgabenrechnung (event.Kassenbuch anlegen) Also endgültig werden nur die Überschüsse versteuert.
Interessant auch innerhalb eBay als Verkaufsagent.Dort viele Hilfeseiten und auch vertragliche Dinge einfach erläutert.
Gruß und Daumendrück ralf lau

wenn ich dein geschäftsmodell richtig verstehe, dann bist du der verkaufende unternehmer.
dem käufer ist es eigentlich egal wo du die ware her hast. wie jeder inländische unternehmer bist du dann umsatzsteuerpflichtig.
alsp preis des artikels + umsatzsteuer.
der besitzer der ware schreibt dir auch eine rechnung mit umsatzsteuer. diese kannst du dann als vorsteuer geltend machen.

mfg

jan schaarschmidt

Hallo Mitch,

was Du schilderst ist unüblich. Im Grunde willst Du eine Agenturvergütung. Die wird üblicher Weise von dem bezahlt, der die Agentur in Anspruch nimmt. Nämlich dem Verkäufer. Er verkauft etwas über Deine Seite und zahlt dafür x% oder y Euro.

Ein ähnliches Prinzip findest Du nicht grundlos bei einem der Marktgrößen wie Ebay.

Bei Deinem Weg ist es ja für den Kunden auch schwer einsehbar, wie der Endpreis lautet und wer jetzt der Vertragspartner ist. Sowas würde ich immer ablehnen. Stell Dir vor, der Verkäufer liefert etwas das nicht funktioniert. In den Internetforen wird dann nicht gewarnt: Kauft nicht bei Herrn X, sondern kauft nicht auf xxxx.com.

Zur buchhalterischen Abwicklung: Da kommt es drauf an, wie die Verträge laufen. Natürlich kann Geld für andere Unternehmer über Dich laufen. Es kann nur wenn man Fehler macht ganz üble Folgen haben. Nimm folgendes Beispiel: Dein Kunde A verkauft für 119 Euro an seinen Kunden C. Du berechnest an den Kunden C 11,90 Euro. Der Kunde C bezahlt an Dich 130,90. Bei Dir wären jetzt 119 Euro auf „Durchlaufende Posten“ zu buchen. 10 Euro auf Umsatzerlöse und 1,90 auf Umsatzsteuer. Ich gehe mal davon aus, dass hier auch Umsatzsteuer anfällt. Du gibst die 119 Euro an A weiter. Du versteuerst die 10 Euro und zahlst den 1,90 Euro ans Finanzamt. Jetzt kommt der Hammer: Der Vertrag von Dir zu A ist fehlerhaft (das könnte z.B. bei einer Finanzamtsprüfung aufgedeckt werden) oder in der Durchführung/Werbung falsch umgesetzt (Tatsachen zählen mehr als Papier). Dann könnte folgendes passieren: Du hättest einen Umsatz von 110 Euro, Wareneinsatz/Fremdleistungen von 119 Euro und Umsatzsteuer 20,90 Euro(19+1,90). Dann machst Du erstmal bei Bilanzierung einen einkommensteuerlichen Verlust von 9 Euro und zahlst 20,90 ans Finanzamt. Vorsteuer (an andere Unternehmer gezahlte Umsatzsteuer) hast Du nicht, Du wolltest ja von Privatleuten Sachen verkaufen. Jetzt mal zum „Totalergebnis“: Du nimmst 130,90 Euro ein. Zahlst die 119 an den privaten Verkäufer. Schickst die 20,90 Euro ans Finanzamt: 130,90-119-20,90=9 Euro weniger in der Tasche.

Bei weiteren Fragen einfach nochmal melden.

Schöne Grüße
Dirk-D. Hansmann

da kann ich leider nicht helfen, gruß peter

Hallo,

ja sie können wie ein handeslvertreter auftreten.
Sogenannter Agent. Dann müssen sie nur ihre Marge besteuern. Allerdings müssen sie das auf der Rechnung, die sie schreiben, auch entsprechend vermerken.

Viele Grüße, Moni

Hallo Mitch:
hier noch meine Antwort auf die Frage:
als Handelsvertreter würdest du keinen fakturierten Bruttobetrag für eine Ware einnehmen;
da wärest du Großhändler und würdest den Einkaufspreis auf der Gegenseite als Aufwand verbuchen.
Die Spanne wäre dann dein Bruttoertrag und als Umsatz in der FiBu zu versteuern und die darauf zu schlagende USt ebenfalls ans FiAmt abführen.
(Das ist abhänging von deiner Einstufung und Umsatzgröße, ob dein Gewerbebetrieb USt berechnet oder nicht)

Als HV würdest du eine „eingebaute“ Provision von xy Prozent vom Lieferanten bekommen, bei dem die Zahlung zum Bruttobetrag eingeht.
Dann wäre die Provision dein Umsatz und zu versteuern und die mitausgezahlte USt monatlich als Vorauszahlung ans FiAmt abzuführen.

Die grundsätzliche Abwicklungsform ist vorab
zu entscheiden.

HTH
Dankward.

Lieber Mitch,

leider kenne ich mich in diesem Feld nicht aus, weil es hier in Chile alles ein bißchen anders sein sollte!
Obwohl ich ein Ignorant bin, glaube ich sollte dies als Provision angesehen werden, müßte aber jedenfalls
ein Fachexperte in Thema Steuern bestätigen können!

Wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!!

Schöne Grüße,

Paul Wolff

PS: Ich habe erst von Ihr Mail über das Wer-Weiss-Was-Team erfahren, denn ich Ihr Mail nie empfangen
habe! Entschuldigung für die verspätete Antwort!