ein handelsvertreter ist von jetzt auf gleich von seinem auftraggeber gekündigt worden.
Mit welcher Begründung ?
-Verkaufszahlen zu schlecht
der vertrag und die kündigung sind mündlich ausgesprochen.
Mündliche Verträge sind grundsätzlich zulässig, ich wundere mich allerdings, welcher Handelsvertreter ohne ausgefeilten schriftlichen Vertrag seine Arbeit aufnimmt.
-Ist Geschäftsphilosophie bei der Firma.
auftraggeber reicht das BGB für eine zusammenarbeit aus.
Eher das HGB.
-Sorry, richtig.
hat der handelsvertreter chancen eine abfindung zu bekommen?
Abfindung wofür ? Er könnte einen Ausgleichsanspruch haben, aber ohne schriftlichen Vertrag wird dieser schwer zu begründen sein.
-Lt. HGB steht dem Vertreter eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zu. Hier wurde die Zusammenarbeit in einem Coachingtermin gekündigt.
die kündigungsfrist von 4 wochen ist nicht eingehalten worden.
Wer soll das nochvollziehen können, ohne schriftlichen Vertrag und ohne schriftliche Kündigung.
-Der Vertreter hat auf Nachfrage eine SMS bekommen. Text: „Ihre Mailadresse wurde bereits gelöscht. Bitte geben Sie umgehend Ihre Sachen ab; es ist nicht gewünscht, dass Sie in irgendeiner Form nacharbeiten.“
Die E-Mail-Adresse ging gerade noch, und gestern und am Sonntag gab es E-Mail-Verkehr, aus dem hervorgeht, dass eine Kündigung nicht im Raum stand.