Du fragt etwas zu pauschal und zu umfassend. Zum Thema müssten jedoch
auf unendliche Details eingegangen werden, was hier nicht zu leisten ist.
CDH und die betreffenden Genossenschaften/Handelskammern haben
leider auch keine Infos.
Mach der IHK mal tüchtig Dampf. Du bist als Zwangsmitglied an
deren guten Gehältern beteiligt !
Das gleiche gilt für den CDH, wenn Du dort Mitglied bist.
Es gibt zwei Arten von Außendienstlern: den Festangestellten,
mit festem Gehalt / Fixum + Provision / Spesen / sonstigen Vorteilen, wie Dienstwagen, Dienst-Handy, Dienst-Laptop u.a.
(alles als „entweder“ oder als „zusätzliches Plus“ zu verstehen)
Und es gibt den freien Handelsvertreter nach §84 HGB), der auf
eigene Rechnung arbeitet. Auch hier sind die Konditionen frei verhandelbar. I.d.R. ein kleineres Fixum (für seine Kosten) und
eine Provision. Es gibt aber auch die Möglichkeit rein auf Provisionsbasis zu arbeiten.
Beide Tätigkeitsformen haben Vor- und Nachteile für beide Seiten.
Welche provision ist üblich für einen HV speziell in der
Lebensmittelbranche (Bio).
Das kommt ganz darauf an, wieviel Luft bei Euch in der Kalkulation
noch drin ist.
Bei einem Festangstellten (den ich nur bedingt empfehlen würde)
sollte der End-Verdienst so aufgeteilt werden, dass ein fiktiver
Angestellten davon die Fixkosten für seinen Lebensunterhalten
gerade finanzieren könnte und er über die Provision
a) hungrig genug bleibt, sich anzustrengen und
b) wenn er wirklich gut ist, auch wahnsinnig viel verdienen kann.
Die Provisionshöhe könnte auch gestaffelt werden (je nach Umsatzhöhe
in abfallender Form)
Umsatzhöhe immer auf den Nettoumsatz beziehen.
Auf jeden Fall muss der angestellte HV mindestens sein Fixum
hereinholen und erst danach in den Genuß einer Provision kommen.
Um sich einem Prozentsatz für einen freien Handelsvertreter in etwa zu nähern, könnte folgende Rechnung helfen:
Durch seine Arbeit erwartete Mindest-Umsatzsteigerung festlegen. (Nettoumsatz!)
Unternehmenskosten davon abziehen. Den Rest unter Euch beiden prozentual so aufteilen, dass er zumindest seine (fiktiven) Lebenshaltungskosten für das Notwendigste abdecken kann.
Vermutlich wird der HV für diese erste Umsatzstufe prozentual mehr
bekommen als das Unternehmen.
Dann Steigerung der Umsatzhöhe unter Senkung des Provisionssatzes.
Welche Regelungen (Lohnfortzahlungen) gibt es nach
Unternehmensaustritt?
Lohnfortzahlung gäbe es es nur bei dem Festangestellten. Der
freie Handelsvertreter arbeitet auf eigenes Risiko, wie jeder Unternehmer auch.
Auf jeden Fall: Wettbewerbsverbot (Die gesetzlichen Regelungen dafür
würden den Rahmen hier sprengen. B itte gesonderte Frage einstellen oder sich bei der IHK
erkundigen oder googeln.
Auch nach Musterverträgen googeln !
Was muss man noch beachten, bevor man einen HV einstellt?
Wie immer bei Einstellungen: Kriterien aufstellen, die ein Bewerber
unbdingt erfüllen muss.
Und K.O.-Kriterien, die er auf keinen Fall aufweisen darf.
Und beide Kriterienkataloge nach Fachlich/Privat/Persönlichkeit
unterteilen.
Den Vertragstext genau überlegen. Am besten mit einen Unternehmens-
berater, der damit reichlich Erfahrung hat. Ein Rechtsanwalt ist für
Rechtstauglichkeit zuständig, er kommt aber nicht auf die Praxistauglichkeit.
z.B. was geschieht, wenn der HV den Führerschein verliert?
z.B. darf der selbständige HV noch andere „Götter“ neben Euch haben und vor allem welche und in welchem Umfang
und noch tausend andere Dinge.