Handelsvertreter = Probezeit?

Hallo,
wir sind auf der Suche nach Handelsvertretern für Deutschland.
Ist es rechtlich einwandfrei, mit selbständigen Handelsvertretern
eine 3-monatige Probezeit zu vereinbaren?
Oder ist so eine Klausel nichtig und der HV hat, egal was im Vertrag steht, immer einen Anspruch auf die Abschlußzahlung, die sich aus dem Durchschnitt der letzten Provisonen ergibt?
Ich wäre sehr dankbar für Hilfe!

Hallo

Ist es rechtlich einwandfrei, mit selbständigen
Handelsvertretern
eine 3-monatige Probezeit zu vereinbaren?

Was genau soll denn diese Probezeit beinhalten?

Gruß,
LeoLo

Hallo LeoLo,
gute Frage, da eh sehr vieles im HGB geregelt ist.
Mein Gedanke war, bei „Chemiproblemen“ innerhalb dieser Probezeit kurzfristig kündigen zu können um dadurch die Ausgleichsansprüche gering zu halten.
Da die gesetzliche Frist im ersten Jahr eh nur 1 Monat vorsieht, hat sich meine Frage eigentlich schon erledigt.
Interessant wird es sein, wie im Falle eines Falles der Ausgleichsanspruch berechnet wird…

  • hochrechnen des Umsatzes auf 1 Jahr oder weniger?

Gruß
stager

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Hallo

Interessant wird es sein, wie im Falle eines Falles der
Ausgleichsanspruch berechnet wird…

  • hochrechnen des Umsatzes auf 1 Jahr oder weniger?

Thorsten, mit so wenigen Informationen kann man da überhaupt nix sagen. Im Rahmen der Fragen um Selbständigkeit empfiehlt es sich eh, qualifizierte und vor allem befugte Hilfe hinzu zu ziehen. Das kostet zwar ein paar Euro, je nach Umfang, aber das Geld ist 100% gut angelegt! Vor allem, wenn ihr euch auf neues Terrain wagt, solltet ihr zusehen, Stolperfallen, wie insbesondere die Scheinselbständigkeit zu umgehen. Sonst spart man am Anfang ein paarhundert Euro und hat am Ende Arbeitnehmer und Sozialabgaben am Hintern, wodurch die Ausgaben die Ersparnis um das Vielfache übersteigen.

Vielleicht findest du ja hier schon mal ein paar Antworten:
http://www.info-handelsvertreterrecht.de/handelsvert…
http://www.e-lancer-nrw.de/ratgeber/

Gruß,
LeoLo