Handelsvertreter Provision

Hallo!
weiß jemand, wann genau die Verbindlichkeit Provision des Handelsvertreter in die Bilanz eingebucht wird?

  1. Handelsvertreter hat Leistung erbracht
  2. Unternehmer hat Leistung erbracht
  3. Kunde hat gezahlt

gefunden habe ich folgendes:

„Der Anspruch entsteht, sobald der Unternehmer oder der
Vertragspartner den Vertrag ausgeführt hat, endgültig jedoch erst bei Leistung des Vertragspartners.“

das heißt doch, dass die Verbindlichkeit Provision bei erbrachter Leistung bilanziert wird, eine tatsächliche Auszahlung der Provsion aber erst bei Zahlung des Kunden erfolgt.
Weiterhin heißt das, dass der Handelsvertreter erst bei Zahlungseingang eine Forderung gegenüber dem Unternehmen bucht.

weiß das jemand genau?

lg Sarah

Hallo Sarah!

Die Vereinbarung mit dem Handelsvertreter ist entscheidend. Was steht im Handelsvertretervertrag?

„Der Anspruch entsteht, :sobald der Unternehmer oder :der Vertragspartner den :Vertrag ausgeführt hat, :endgültig jedoch
erst bei Leistung des :Vertragspartners.“

Das ist eine eher unübliche Vereinbarung. Kaum ein Handelsvertreter wird so eine für ihn nachteilige Regeluung unterschreiben. Der Handelsvertreter hat i. d. R. mit der Vermittlung des Auftrags und der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers seinen Job getan und seine Provision verdient. Für die Abrechnung und Zahlung der Provision sind angemessene Fristen üblich, z. B. innerhalb 4 Wochen oder zum Ultimo des Folgemonats o. ä…
Unüblich und aus Sicht des Handelsvertreters nicht zu akzeptieren sind Regelungen, die die Provision von Sachverhalten abhängig machen, die der Handelsvertreter nicht in der Hand hat, wie z. B. die Dauer der Auftragsbearbeitung oder der Zahlungseingang beim ausführenden Unternehmen.

Gruß
Wolfgang