Handelsvertreter und Gebietsschutz

Wer kann mir sagen wie Handelsvetreter Ihren Gebietsschutz sichern, per Ablösesumme oder befristete Verträge?
Auf welcher Grundlage geschieht es?
Welche Summen sind üblich, falls welche gezahlt werden?
Gibt es Vertragsstaffelungen?

Für Infos oder Websites wäre ich SEHR dankbar.
Grüße

Fred

Hello Fredo,

in Wuerzburg sitzt ein HV-Verband mitsamt dem Verlag, der ueber alles und jedes, auch Rechtverfahren, EU-Recht, sowie Anwaltsadressen aussagen kann, leider liegen mir keine Ardressen noch Links vor.

Klaere alles vorher ab, denn kleine und mittl. Firmen wissen darueber fast nichts und manche linken gerne ,obwohl es rechtlich
klarliegt, d.h. nicht zulaessig ist.
Und wenn beide Partner das VORHER abstimmen, gibts weniger Probleme.

Viel Erfolg.

Tschau
Onkel Tom

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Hallo Fred,

Gebietsschutze werden in der Regel mit dem jeweiligen Lieferant ausgehandelt und vertraglich abgesichert nach PLZ. oder Gebieten( Hessen ). Die Ablöse- oder Kaufsumme einer Handelsvertretung richtet sich nach der verbeleibenden Vertragslaufzeit und nach der Nettorendite vor Steuer.( 100.000,- DM Gewinn x 3 = 300.000,- DM Kaufpreis) dies ist nur ein Beispiel.
Gruß M.Walther

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