Handelsvertreter und Sozialversicherungen

Moin,

meines Wissens müssen selbstständige Handwerksmeister noch für mehrere Jahre in die Sozialkassen einzahlen, z.B. in die Rentenkasse.

Gilt dies auch für selbstständige Handelsvertreter?

Danke und Gruß

Sandamarin

Gilt dies auch für selbstständige Handelsvertreter?

Wenn sie nur für einen Auftraggeber arbeiten sind sie arbeitnehmerähnliche Selbständige und damit versicherunbgspflichtig in der GRV, nicht aber in der GKV.