Handelsvertreter - Unterschied zum normalen!

Hallo Leute,

ich habe eine Frage an euch alle: Ich hatte jetzt am Wochenende ein Vorstellungsgespräch bei einem Unternehmen. Die habe mich um eine Stelle als Vertriebsmitarbeiter im Außendienst beworben.

Meine aktuelle Beschäftigung ist die Gleiche, nur stehe ich momentan in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis gegenüber meinem Arbeitgeber.

Im Vorstellungsgespräch kamen wir auf die Bezahlung zu sprechen: Angeboten wurde mir ein generelles Festgehalt sowie Provisionszahlungen bei Geschäftsabschlüssen.

Ich werde als Handelsvertreter eingestellt, so sagte man mir das. Nur wie ist denn hier der Unterschied zum üblichen Angestelltenverhältnis? Welche Vor- und Nachteile bringt das mit sich? Könnt ihr mir auf die Sprünge helfen? Bin auf dem Gebiet total unbeholfen…

Danke im Voraus!!

Hallo 1-8-2,

es gibt zwischen einem Angestelltenverhältnis und einem Handelsvertreter jede Menge Unterschiede. Der Wichtigste: Als HV bist Du selbständig, Du bist Unternehmer.
Folgen sind z.B.: Rente, Krankenversicherung usw. sind alles von Dir selbst zu organisieren.

Es gibt jede Menge Bücher und Infos im Netz dazu. Mach`Dich unbedingt „schlau“, bevor Du etwas unterschreibst bzw. Deinen Angestelltenjob aufgibst. Selbständig hat Chancen und Risiken. Es liegt dann viel mehr an Dir selber, wie sich die Dinge entwickeln.

Falls Du Dich für HV erwärmst, kommt es sehr auf das Vertragsverhältnis an. Es können für Dich dabei akzeptable oder auch sehr nachteilige Dinge ausgehandelt werden. Tipp: Falls die Firma schon andere HV´s mit diesem Arbeitsfeld hat, laß` Dir doch mal den/die relevanten Verträge einen „Kollegen“ (annonymisiert natürlich) geben.

Als Selbständiger wirst Du natürlich auch von der Steuer anders behandelt.

Lies Dich unbedingt „schlau“, wenn Du das ernsthaft erwägen solltest.
Viel Glück + Erfolg,

Leif Kretschmer

Hallo 182:
Handelsvertreter ist Gewerbetreibender und Selbständiger, der eigene KV und Kosten zu bestreiten hat von Provisionseinkünften, die für den HV Umsatz darstellen.
Davon sind die USt, GewSt, evtl. IHK-Beiträge abzuführen.

Alles auf Risiko oder Chance.
Zu beachten ist die Scheinselbständigkeit, also wenn der Auftraggeber/Unternehmen nur Sozialbeiträge sparen will (25 % günstiger brutto als für Angestellte) und evtl. nicht erlaubt, ergänzende Vertretungen hinzuzunehmen.

Garantierte Monatseinkommen muß das Unternehmen an Hand von prüfbaren Beispielen nachweisen.
Und du mußt genau rechnen, was unterm Strich bleibt.