Hallo,
in der Schule haben wir uns über die Teilkostenrechnung unterhalten und was man damit alles „machen“ kann.
Ich habe dann gemeint, dass man die Teilkostenrechnung mit hernehmen kann um zu entscheiden, ob ein Reisender oder ein Handelsvertreter „besser“ ist.
Mein Lehrer meinte dann, dass das eher zur Vollkostenrechnung zählt und meinte, dass wir das besprechen könnten, wenn wir das Thema machen.
Deshalb meine Frage:
Gehört die Berechnung, ob ein Handelsvertreter oder Reisender rentabler ist, zur Voll- oder Teilkostenrechnung?
Wie gesagt, meine ich, dass es zur Vollkostenrechnung gehört, da ich ja zwischen fixen und variablen Kosten unterscheide.
Ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen.
Besten Dank!
Gruß
Norbert
