Darf in einem Handelsvertretervertrag für Immobilienmakler eine Sperre drin stehen, dass sich der Handelsvertreter nach Beedingung des Vertrages für 6 Monate nicht anderweitig selbstständig machen darf?
Meinst du einen Makler oder Reisenden oder Vertreter? Das sind verschiedene Dinge.
Ein HV ist ebenso wie ein Makler rechtlich selbstständig(entgegen Reisendem), alle handeln nicht auf eigene Rechnung.
Der Reisende ist an die Vorgaben(zB Arbeitszeit und Einsatzort) des AG gebunden. Der HV darf nur ein Produkt(zB Schuh) einer Firma verkaufen, und ein NICHT zum ersten genannten Produkt in Konkurenz stehenden Produkt(zB Schuhanzieher)! Nicht also konkurierende Schuhe von Firma A und Fa. B.
Ein Makler hingegen darf das.
Nach Beendigung nicht SELBSTSTÄNDIG MACHEN widerspricht der Sache m.E. ohnehin, da er(als HV oder Makler) ja schon selbstständig ist!