Hat man die Möglichkeit ohne Gewerbeschein einen Handelsvertrag o. ä. mit einem Unternehmen abzuschließen? Das scheint nicht rentabel. Gibt es eine Art Provisonsvertrag zwischen Unternehmen und Privatperson, der auch Kriterien wie Pflichten des Unternehmens und Vermittlers, Vertraulichkeitserklärung, Wettbewerbsabreden und Vertragsdauer beinhaltet?
Danke Anni
Hat man die Möglichkeit ohne Gewerbeschein einen
Handelsvertrag o. ä. mit einem Unternehmen abzuschließen?
Ja, warum auch nicht. ob es rechtlich suaber ist, steht auf einem anderen Blatt.
Das scheint nicht rentabel.
DAs sehe ich aber nicht so.
Gibt es eine Art Provisonsvertrag
zwischen Unternehmen und Privatperson, der auch Kriterien wie
Pflichten des Unternehmens und Vermittlers,
Vertraulichkeitserklärung, Wettbewerbsabreden und
Vertragsdauer beinhaltet?
Ja, wenn man ihn so abschließt, why not?
Danke Anni
Bitte Rumburak
PS: Wenn Dir meine Antwort, die ich nach besten Wissen und Gewissen genau auf Deine Frage abgestellt habe, nicht ausreichend erscheint, lass uns einfach mehr wissen, was man eigentlich beabsichtgt.
Nun, wenn man als Handelsvertreter arbeite, ist man halt Handelsvertreter ud insoweit keine „Privatperson“ mehr.
Dann sollte man auch einen Handelsvertetervertrag abschließen, in dem diese Fragen typischerweise geregelt sind.
Es gibt sicherlich viele „Nebenerwerbsvertreter“. Das ist aber immer noch ein geradezu klassisches Gewerbe mit allen rechtlichen und steuerlichen Folgen. Je nach Umsatz bzw. Umfang kann es Erleichterungen geben.