Handelswaren weiterverkaufen?

Handelswaren weiterverkaufen?

Hallo,

kann ein Laden - Geschäft den Weiterverkauf (z.Bsp. bei Ebay) seiner günstigen Ware untersagen?

Oder bleibt es jedem Käufer frei überlassen, was er mit seinen gekauften Sachen macht?

kann ein Laden - Geschäft den Weiterverkauf (z.Bsp. bei Ebay)
seiner günstigen Ware untersagen?

Oder bleibt es jedem Käufer frei überlassen, was er mit seinen
gekauften Sachen macht?

Hallo Guenther,

wer etwas gekauft und bezahlt hat, kann damit nach Belieben verfahren, also auch weiterverkaufen.

Gruß
Wolfgang

ich danke Ihnen sehr für die schnelle Antwort. Vielleicht können Sie mir auch bei der zweiten Frage noch weiterhelfen.
Das Geschäft ( Fabrikverkauf eines Markenherstellers) hat bemerkt, dass ich die Artikel weiterverkaufen möchte und hat mir somit untersagt weitehin in dem Geschäft einzukaufen. Bzw. untersagt größere Mengen einzukaufen. Ist das rechtens? Oder verstößt das Geschäft damit gegen Gleichbehandlungsgrundsätze bzw. Diskremminierung?
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir auch bei dieser Frage noch weiterhelfen könnten.

Hallo Frank,

Bzw.
untersagt größere Mengen einzukaufen. Ist das rechtens? Oder
verstößt das Geschäft damit gegen Gleichbehandlungsgrundsätze
bzw. Diskremminierung?

Nö, erst einmal nicht.
Wenn du dir deren AGB’s durchliest wirst du wahrscheinlich auch den Zusatz " Verkauf nur in handelsüblichen Mengen" finden.
Weiterhin solltest du bedenken, solltest du größere Mengen ein- und wieder verkaufen, gleicht das einer Handelstätigkeit und wird somit Steuerpflichtig.
Weiterhin ist es jedem Unternehmen selbst überlassen mit welchen anderen Unternehmen es geschäftliche Beziehungen eingeht.
Gruß
der Alex

Ach ja, da kommt so langsam der Trick.

Hallo Frank,

  1. Jeder Geschäftsinhaber hat ein Hausrecht, dem er nach dir den Zutritt zu seinen Geschäftsräumen verweigern kann.

  2. jeder hat das Recht sich seine Geschäftspartner selbst auszusuchen.

  3. Was du machst, ist genau die Abzocke, über die sich hier sonst beschwert wird.

der Hersteller bietet Kunden die Möglichkeit sich preiswert mit auslaufenden posten einzudecken. Wenn du jetzt damit schwunhaften Handel betreibst, ist da eigentlich kein Problem, nur wenn einzelhändler sich über dein Tun beschweren, kann das zu Umsatzeinbußen beim Hersteller führen, davor darf er sich schützen. Sei froh, daß die dich nicht beim Gewerbeamt und Finanzamt angezeigt haben. Stell dir vor die sagen, sie hätten dir Waren für 100000 verkauft und festgestellt, daß du sie für 300000 verkaufst ( ein Beleg reicht), dann haste aber mehr Probleme.

gruss
winkel

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