Handelt das Altenheim hier rechtens?

Hallo,

es geht um folgenden Fall: Eine Bewohnerin eines Altenheims ist, aufgrund eines Sturzes, mit dem Krankenwagen ins Krankenhaus eingeliefert worden. Das Problem an der Sache ist jedoch, dass sich, von Seiten des Altenheims, nicht weiter um sie gekümmert wurde. Das Altenheim hat ihr keine Klamotten und nichts zum Waschen eingepackt, sodass die Bewohnerin, hätte sie keine Angehörigen habt, dumm aus der Wäsche geschaut hätte.
Des Weiteren wird das Zimmer der Bewohnerin nicht geputzt, das heißt, das Blut, welches vom Sturz stammt, haftet nach wie vor auf dem Boden des Zimmers der Bewohnerin. Das Pflegepersonal macht keinerlei Anstalten das Zimmer zu reinigen und das Blut zu entfernen.

Kann man sich in diesem Fall beschweren? Wenn ja, wo?

Danke im voraus und lieben Gruß

Servus,

der Sachverhalt ist offenbar unvollständig vorgetragen.

Bitte alles Relevante, sonst kann man dazu nichts weiter sagen.

Schöne Grüße

MM

Inwiefern unvollständig? Die Bewohnerin ist im Krankenhaus und das Personal des Altenheims vernachlässigt das Zimmer der Bewohnerin. Das Blut, welches bei dem Sturz entstanden ist, ist noch immer auf dem Boden. Das Bett ist ungemacht und auch der Abfalleimer wird nicht geleert, sodass sich allmählich ein unangenehmer Geruch bildet.

Hi,
nur mal so angefragt: habt ihr schon die zuständige Behörde eingeschaltet?
Die hat die Möglichkeit, da einzuhaken.

Gruß
HaWeThie

Danke für die Antwort. Die zuständige Behörde wäre welche? Was wäre da die Anlaufstelle?

Gruß

Janis

Hallo,

die Heimaufsicht. Laut hier bekommst Du die Kontaktdaten übers Sozialamt. Auf der Seite werden auch noch andere Ansprechpartner genannt.

Was sagt denn das Heim zu der Sache? Seit wann ist die Bewohnerin überhaupt im Krankenhaus?

Viele Grüße,

Jule

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  • Um was für eine Einrichtung handelt es sich genau?
  • Welche Leistungen sind genau vereinbart?
  • Gibt es irgendwelche Gründe, weshalb für eine Zeit x (und wie lange ist diese Zeit) nichts am Ort verändert werden durfte?

Was sagt denn die Heimleitung dazu?

Rechtsanwalt einschalten!

Barum?

naja, in NRW heißt die Behörde lt. Gesetz:
Beratungs- und Aufsichtsbehörde nach dem Wohn- und Teilhabegesetz.
Kurz: WTG-Behörde
(darf sich aber nennen, wie sie will, und Heimaufsicht kennt jede

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