Handelt es sich hier um Produkttäuschung und Irreführung ?

Hallo Experten Anliegen, Mr. X. sah ein Schlagzeug der Marke Pdp by DW für 1499 Euro im Internet bekanntes Musikhaus. Die Artikelinfo- deutete nicht darauf hin, dass die Hardwareteile wie Beckenständer und Hihatmaschiene „nicht“ wie abgebildet im Lieferumfang sind. Snareständer und Fußmaschine, waren nicht sichtbar, aber es war davon auszugehen, auch laut dem Verkäufer am Tel., dass es die teure Serie sein müsste (9000) bei dem Preis. Mr.X. bekam die billigste Serie der gesamten Hardware dazu geliefert und nicht „die„ Serie die auf der Abbildung zu sehen war. Produkttäuschung- Irreführung !?
Vielleicht könnt ihr mir etwas dazu sagen !? und danke auch

Hallo
Unabhängig davon, ob es sich um Produkttäuschung handelt oder nicht, was man beim Händler im Internet bestellt, darf man innerhalb einer Frist zurückgeben, wenn es sich um Neuware handelt (für den Fall, dass das nicht bekannt ist).

Ob Begriffe wie Produkttäuschung und Irreführung hier angebracht sind, weiß ich nicht. Es wurde jedenfalls anscheinend nicht das abgebildete Produkt geliefert. - Es gibt kein Gesetz darüber, aber Gerichte haben schon mal so entschieden, dass die Abbildung zu einem angebotenen Produkt durchaus eine Rolle spielt.

Ich würde aber keine große Sache draus machen, sondern einfach vom Kaufvertrag zurücktreten. - Oder geht es darum, wer das Porto zahlen muss?

Viele Grüße

MOD(TOO): Hinweis „falsches Brett“ entfernt.

Sorry danke für die Antwort, ja stimmt (Auto) ich habe diese Plattform noch nicht im Griff, es scheint hier alles geändert und diese Story mit den Drums ist schon alt und wieso die eben rausgeschickt wurde ist mir schleierhaft LG.