Handelt es sich hierbei um eine Entführung?

Meine Frau hat sich im Januar 2011 entschlossen mit unserer 5-jährigen Tochter nach Griechenland zu ziehen.
Das Kind wurde am 03.10.2005 in Hannover geboren und besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit.

Ich sagte ihr das ich mit Ihrem Vorhaben nicht einverstanden sei.

Sie nimmt dem Kind die Möglichkeit, Zeit mit seinem Vater zu verbringen und mir hat sie die Möglichkeit genommen mein Kind zu sehen.
Wir sind zwar noch verheiratet, aber das steht nur auf dem Papier geschrieben.

Sie und das Kind sind bei mir Angemeldet und mitversichert (als Familienangehörige) und ich erhalte noch das Kindergelt für meine Tochter. Das lege ich aber zur Seite falls es irgendwann zurück verlangt wird.

Meine Frage(n) :
ist das mit dem Angemeldet sein, der Familienversicherung und dem Kindergeld inordnung?

Das meine Frau mir und dem Kind die Möglichkeit nimmt Zeit miteinander zu verbringen, kann ich etwas dagegen unternehmen?

Vielen Dank.

Hallo,
seltsame Sache, aber wegen der Versicherung würde ich raten bei der zuständigen Krankenkasse den fall zu schildern und direkt nach Rat fragen.
Wegen der Wegnahme das Jugendamt einschalten und alles darlegen.
Gruß Otto

Hallo.

Da Sie ja noch verheiratet sind haben Sie wahrscheinlich beiderseitiges Sorgerecht und auch beiderseitiges Aufenthaltsbestimmungsrecht. Somit hätte Ihre Frau nicht einfach ohne Ihr Einverständnis in ein anderes Land ziehen dürfen.

Wenn sich Ihre frau mit Ihrem Kind mehr als 49% eines Jahres im Ausland aufhält, müssten Sie theoretisch zum Einwohnermeldeamt gehen und den Eintrag auf Ihrer Adresse für Frau und Kind vom Erstwohnsitz zum Zweitwohnsitz ändern lassen. Das hätte dann auch zur Folge dass das Kindergeld entweder fortan Ihrer Frau zusteht oder eventuell sogar ganz wegfällt weil der regelmässige Aufenthaltsort Ihrer Frau bzw Ihres Kindes nicht in Deutschland liegt. Die Familienversicherung ist für Ihr Kind kein Problem da dieses ja beitragsfrei bei Ihnen mitversichert ist. Anderst sieht es dann bei Ihrer Frau aus wenn Sie wie bereits beim Kindergeld erwähnt mehr als 49% des Jahres in einem anderen Land lebt. Dann müsste sie sich entweder zusätzlich versichern oder gar eine Versicherung am Aufenthaltsort abschliessen. Die normale Deutsche Krankenversicherung deckt meines Wissens nach nur einen bestimmten Zeitraum im Ausland ab der weit unter 49% eines Jahres liegt.

Um gegen Ihre Frau nun vorzugehen können Sie folgendes tun:

  1. Gehen Sie zum Jugendamt und zeigen Sie einen Kindesentzug Ihnen gegenüber seitens Ihrer Frau an.

  2. Gehen Sie zu einem Anwalt und lassen sich beraten was für Möglichkeiten es auf dem Rechtsweg gibt (Aber Achtung!!! Bei Familienangelegenheiten bezahlt keine Rechtsschutzversicherung!!!)

  3. Falls Sie den genauen Aufenthaltsort Ihres Kindes nicht kennen, gehen Sie zur Polizei und zeigen Ihre Frau wegen Kindesentführung an und verweisen auf das Jugendamt.

Im Normalfall sollte bereits das Jugendamt tätig werden und gegebenenfalls rechtliche Schritte gegen Ihre Frau einleiten bzw. diese zur Herausgabe des Kindes auffordern oder einen regelmässigen Kontakt zu Ihnen ermöglichen. Sollte sich Ihre Frau dem Widersetzen oder das Jugendamt wegen des Grenzüberschreitenden Falles nicht Handlungsbefugt sein, so bleibt Ihnen nur der Rechtsweg offen.

Ich hoffe ich konnte Ihnen damit helfen.

Mit freundlichen Grüßen

fwbr2006

Da hilft nur der Gang zum Rechtsanwalt.
Wenn Sie beide das Sorgerecht haben, ist es tatsächlich Kindesentführung.
Ein Anwalt wird Ihnen die rechtlichen Schritte empfehlen.
Suchen Sie hier im Internet bei google nach den schlagwörtern: Kind ins Ausland entführt, usw
es gibt viele webseiten zu dem Thema mit vielen hilfreichen Tipps.
Viel Glück

Hi,

ich würde es eine Kindesentziehung nennen.
Um so etwas über Staatsgrenzen hinweg zu verhindern gibt es das „Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung“ (s. Wikipedia).
Mach dich da mal schlau.
Nutzt allerdings nur, wenn Griechenland diesem Übereinkommen beigetreten ist.

Gruß
gamle gosse

Hi,
Zu 1 Ja
Zu 2 Gehe zum Anwalt der berät besser weil es auch hierbei ums Ausland geht

Guten Abend!

Es kommt darauf an ob Sie das gemeinsame Sorgerecht haben,aber ich gehe mal davon aus wenn Sie noch verheiratet sind!Sie darf das Kind nicht so einfach Ihnen enthalten!Sie haben beide das Aufenthaltsbestimmungsrecht und dann darf Sie nicht einfach ohne Ihr Einverständnis mit dem Kind nach Griechenland ziehen.
Hat Ihre Nochehefrau schon die Scheidung eingereicht?Denn normalerweise wenn Sie nicht mehr bei Ihnen wohnt dann können Sie auch kein Kindergeld mehr beziehen,auch muss sich Ihre Ehefrau selber versichern!Jedoch müsste Ihre Frau dies alles selber regeln.Aber leider kann Ihnen da nur ein Rechtsanwalt weiterhelfen!
Auf jeden Fall muss Sie Ihnen die Möglichkeit geben Ihr Kind sehen zu können.

mfg

Hallo,
dazu kann ich nichts sagen.

Wenn Ihr das gemeinsame Sorgerecht habt und das Kind ohne Deine Einwilligung mit nach Griechenland genommen wurde, ist das meines Erachtens eine Entführung. Da würde ich direkt mal die Polizei einschalten, scheiß auf Kindergeld und Versicherung!

Gruß,

twilight666

Sorry, aber ich habe schon über den direktem Email-Antwort-Button geantwortet.

Hallo,
konnte leider erst heute antworten!
Wohnt Ihr noch im gemeinsamen Haushalt? Habt Ihr eine Unterhaltsregelung getroffen?
Grundsätzlich spricht nichts gegen eine Mitversicherung bei der Krankenkasse, und auch der Erhalt des Kindergeldes ist o.k.
Deine Umgangsmöglichkeiten sowie den fernen Umzug solltest Du dem Jugendamt vortragen!
Und unbedingt einen Rechtsanwalt aufsuchen, der möglichst eine einstweilige Verfügung beim Familiengericht erwirkt, das Deiner Frau den Umzug mit Deinem/Eurem Kind untersagt…
Viel Glück
Dalle

ihr seid verheiratet, egal was ihr für porbleme habt, das ist keine enführung, sie möchte vielleicht das das kind ihre famile dort kennenlernt, und du hast die möglichkeit dort hinzu gehen, es wäre für dich und deine ehe gut wenn dich ihre verwandten dort sehen und wenn sie wird dann eher nach de zurückkehren den man hat ja den ehemann gesehen , der vater des kindes und
man wird ihr schon sagen das das kind seinen vater genauso braucht wie seine mutter. denn in den südlichen ländern ist der mann mit einem anderen stellenwert als bei uns in de.
sollange das kind angemeldet ist bekommt es kindergeld, das gehört dem kind, das geld wird das kind in grichenland brauchen. schwierig wird es wenn es zur schule muss,denn dann muss es angemeldet werden in die schule, und dann spätestens solltest du mit ihr reden wegen der abmeldung bzw, solange du die wohnung hast ist der wohnsitz des kinders da aber der gewöhnliche aufenthalt wo anderst.
lande rede, kurzer sin, ich an deiner stelle würde die ehe, deinem kind zu liebe aufrechterhalten und urlaub nehmen und einach zur Überaschung mit nach Griechenland gehen :smile:
so weit zu meiner meinung,
alles gute.