Angenommen ein Arbeitnehmer ist auf Montage und bekommt von der Firma ein Hotel gestellt.
Bzw. das Hotel bezahlt der Monteur vorerst selbst, bekommt die Kosten jedoch von der Firma später erstattet.
Der Monteur wird vom Hotelchef beschuldigt, in einer Nacht, unter Alkoholeinfluss einen Vandalismusschaden im Hotel begangen zu haben. Dieser ist sich jedoch keiner Schuld bewusst.
Der Hotelchef droht seinem Gast nun damit, die Geschichte dem Vorgesetzten des Monteures zu melden und gleichzeitig dem Firmenkunden, wo die Montage ausgeübt wird.
Der Vandalismusschaden wurde nachts begangen und nicht während der Arbeitszeit.
Der Hotelier beabsichtigt sozusagen, seinem Gast beruflichen Schaden zuzufügen.
Wäre dieses Vorgehen des Hotelchefs rechtens oder würde er sich damit strafbar machen wegen Rufmord oder Ähnlichem?
Hallo,
Rufmord gibt es nicht. Das nennt sich üble Nachrede /§186 StGB, bzw. Verleumdung /§ 187 StgB, wenn derjenige wissentlich jemanden fälschlich beschuldigt.Der Hotelier muss schon beweisen können, das der Monteur den Schaden verursacht hat. Kann er dies nicht und tratscht dies herum, kann man tätig werden. Allerdings besteht selten öffentliches Interesse und das Ganze wird somit eine rein zivilrechtliche Angelegenheit
Grüße
Der Monteur wird vom Hotelchef beschuldigt, in einer Nacht,
unter Alkoholeinfluss einen Vandalismusschaden im Hotel
begangen zu haben. Dieser ist sich jedoch keiner Schuld
bewusst.
Das besagt noch gar nichts. Vllt. war er zu blau um Schuldgefühle zu entwickeln:wink:
Der Vandalismusschaden wurde nachts begangen und nicht während
der Arbeitszeit.
Was soll das denn nun besagen?
Hat er geschädigt oder hat er nicht?
Es geht darum ob es rechtens ist, den Monteuer unter Druck zu setzen, indem man droht seinen beruflichen Status zu schädigen. Unabhängig davon ob der Monteur schuldig ist, oder nicht.