Hallo,
so einen Fall hatte ich auch schon!
zum einen haftet der Verkäufer in jedem Fall!
- Es ist VOLLKOMMEN unmöglich einen Monitor nach der europäischen Versandnorm für STÜCKGUT zu verpacken.
Das bedeutet: So wie Monitor/LCD’s verpackt sind handelt es sich um die Verpackungsweise eine PALETTENWARE.
Und ich wette das in jedem Fall der Spediteur die schuld dem versender zuweist und keinen Betrag erstattet.
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Der Versender haftet für den Versand! Sorgfaltspflichtverletzung trifft sowieso zu da er das zeug nicht richtig verpackt hat
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auf das restliche Gewäsch des Types würde ich verzichten da es sowieso nur heiße Lust ist.
Also schreib ihm einen Brief/Mail und sag ihm das er den Moni richtig verpacken hätte sollen, und da er es nicht tat die Sorgfaltspflicht verletzt hätte.
Du hast deine Pflicht getan und den Schaden der Spedition gemeldet!
Er soll sich nicht so anstellen und die 12€ mitüberweisen, das Geschäft bei Ebay rückgängig machen.
Denn er ist egal wie das lief (also ob vorher schon defekt oder erst beim versand) schuld an der Sache!
Und selbst die Anwaltskosten für die Kontosperrung auf der du das Geld überwiesen hast würde über 100euro liegen!
Ansonsten würde ich klar sagen da du keine Probleme hättest mit diesen offensichtlichen Fakten zum Anwalt zu gehen…
Gruss
Also das ist meine Private Meinung, und ich hatte schon 2 gleiche Fälle, und ich weis 100% genau das KEIN Monitor der Verpackungsnorm für Stückgut entspricht.
Jede Kostenerstattung der Spedition ist reine Kullanz!.