Guten Abend!
Es geht um das Thema Hausratversicherung (speziell Glasversicherung).
Folgender Fall: in einem Haus werden die Fenster und die Haustür zum lüften geöffnet. Durch Zugluft ausgelöst, knallt die Haustür zu und das Isolierglas in der Haustür springt.
Handelt es sich in diesem Fall um grobe Fahrlässigkeit?
Handelt es sich in diesem Fall um grobe Fahrlässigkeit?
Das sollte ein Gutachter vor Ort ohne weiteres feststellen können.
HTH
Handelt es sich in diesem Fall um grobe Fahrlässigkeit?
Ich würde das als einfache Fahrlässigkeit werten und den Schaden regulieren. das bedeutet aber nicht, dass jeder andere genauso denkt. Vielleicht stellt sich diese Frage aber gar nicht. Es gibt Policen, die decken auch Schäden bei grober Fahrlässigkeit (wenn die Schadenssumme bestimmte Grenzen nicht übersteigt).
Was hat denn der Gutachter damit zu tun? Der Fahrlässigkeitsgrad ist doch eine Wertungsfrage.
Levay
Folgender Fall: in einem Haus werden die Fenster und die
Haustür zum lüften geöffnet. Durch Zugluft ausgelöst, knallt
die Haustür zu und das Isolierglas in der Haustür springt.
Handelt es sich in diesem Fall um grobe Fahrlässigkeit?
Da man davon ausgehen kann, dass grundsätzlich jedem klar ist, dass Zugluft eine Tür mit enormer Geschwindigkeit zum Zuschlagen bringen kann, wenn man sie dagegen nicht besonders sichert, würde ich durchaus eine grobe Sorgfaltspflichtverletzung erkennen, wenn eine solche Sicherung nicht stattgefunden hat. Und das die Schadensanfälligkeit einer Tür mit Glaseinsatz bei weitem höher ist als beispielsweise die einer reinen Holztür sollte ebenfalls jedem klar sein.
Also: Ja, ich würde hier eine grobe Fahrlässigkeit sehen.
Gruß Andreas
In den Versicherungsbedingungen wird darauf hingewiesen, dass die Leistungen der Versicherung gekürzt werden wenn es sich um grobe Fahrlässigkeit handelt.
Der Versicherungsnehmer muss in diesem Fall nachweisen, dass es sich nicht um grobe Fahrlässigkeit handelt. Nachweisen kann das vermutlich nur der Gutachter, der jedoch Geld kostet.
Kann man die Ursache (Lüften) anders umschreiben sodass grobe Fahrlässigkeit auf jeden Fall ausgeschlossen werden kann?
Hallo,
ich denke, es kommt auf die Rahmenumstände an. Ist es an dem Tag völlig windstill und es deutet nichts auf einen Windzug hin, dann eher fahrlässig, stürmt es aber, dann ginge es von grober Fahrlässigkeit bis hin zu bedingtem Vorsatz. Bedeutet: eine generelle Feststellung von grober oder einfacher Fahrlässigkeit gibt es so einfach nicht.
Was aber ein Gutachter bei dem Schaden soll, ist mir auch unklar. Die Schadenshöhe ist doch nicht strittig, oder?
Gruss
Iru
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Im Zweifelsfall, d.h. wenn die Versicherung auf grobe Fahrlässigkeit entscheidet, dann muss der Versicherungsnehmer nachweisen, dass es keine grobe Fahrlässigkeit war. Doch wie soll das geschehen?
Oder muss man in diesem Fall anders argumentieren? (Kind hat Tür zugeschlagen …?)
Hallo,
die Hausrat bleibt außen vor, da keine versicherte Gefahr vorliegt. Der Glasversicherung ist es fast egal, wie ein Schaden passiert. Dies ist ein Schadenfall für die Glasversicherung.
Gruß
CM
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