Handelte die Bank fahrlässig?

Hallo zusammen. Meinem Vater wurde von der Spk. ein viel zu hoher Dispo-Kredit eingeräumt bei einer kleinen Rente. Zudem wurde ein Darlehen eingeräumt(Grundbucheintrag), obwohl nach dem Tod der Mutter Nacherbschaft eingetragen war. Demzufolge hätten also die Nacherben einwilligen müssen, was nicht geschehen ist. Nun ist der Vater auch verstorben. Die Bank droht mit Zwangsversteigerung des alten Hauses, wenn nicht sofort zurückgezahlt wird. Rückzahlung ist wegen Arbeitslosigkeit problematisch, d.h. es können nur geringe Tilgungen gezahlt werden bis zu einer neuen Arbeitsaufnahme. Bank lehnt das ab. Dazu meine Fragen: Ich bin bereit die Schulden ab zuzahlen, d.h. eine Umschuldung zu machen. Aber hat die Bank in diesem Fall nicht grob fahrlässig gehandelt? Kredite im fünfstelligen Bereich bei einer Rente knapp über Exstenzminimum? Darf (durfte) das sein? Darf unter diesen Voraussetzungen zwangsversteigert werden?

Welche Vereinbarungen Ihr Vater mit der Bank unter welchen Voraussetzungen abgeschlossen hat, kann ich aus der Ferne nicht erwägen! Oberflächlich betrachtet kann ich nicht Verwerfliches an der Vereinbarung feststellen.

Ob Formfehler an der Sicherungsvereinbarung bestehen, ist fraglich.

An dieser Stelle verweigere ich mich einer Rechtsberatung-hierfür gibt es den Berufsstand der Juristen.

Viel Glück!

Hallo,

mit der Frage würde ich an Ihrer Stelle eher zu einem Rechtsanwalt gehen.
Meiner persönlichen Meinung nach, könnte die Einräumung des Kredites mit Grundbucheintrag nichtig gewesen sein, weil die Nacherben nicht zugestimmt haben. Stimmen aber die Nacherben dem Erbe des Vorerben zu, genehmigen sie, soweit ich weiß, nachträglich auch die Grundbucheintragung.
Eine ziemlich verzwickte Situation also, in der nur noch der Rechtsanwalt weiterhelfen kann.

Gruß,
Kitty

hallo,

der geschilderte fall liest sich sehr komplex und kompliziert. mir scheinen auch nicht alle notwendigen informationen vorhanden.
aus diesem grund kann ich keine auskunft geben über ein „ob“ oder „ob nicht“ - zum einen muß das rechtlich geprüft werden (und das darf im w-w-w keine!), zum anderen muß jeder, der eine halbwegs vernünftige einschätzung abgibt, ALLE informationen haben.
meine empfehlung: geh zum anwalt und laß dich ausführlich beraten.

saludos, borito