Hallo,
mich würde mal folgender fiktiver Fall interessieren:
Ein Paar (nicht verheiratet) hat gebaut. 2007 wurde die Wohnung fertiggestellt und bezogen, die letzten Rechnungen wurden jedoch erst 2008 erstellt und bezahlt. Teilweise wurden in 2007 Abschlagszahlungen geleistet. Alle Zahlungen erfolgten von einem Gemeinschaftskonto.
- In welchem Jahr können die Rechnungen abgesetzt werden?
- Ist es egal wer die Rechnungen absetzt (wg. Gemeinschaftskonto)? Oder kann nur derjenige die Rechnungen absetzen an den die Rechnung ging?
- Können Architekt und Statiker auch als Handwerkerrechnungen
abgesetzt werden?
Vielen Dank