Handerkerechnungen

Hallo,

mich würde mal folgender fiktiver Fall interessieren:

Ein Paar (nicht verheiratet) hat gebaut. 2007 wurde die Wohnung fertiggestellt und bezogen, die letzten Rechnungen wurden jedoch erst 2008 erstellt und bezahlt. Teilweise wurden in 2007 Abschlagszahlungen geleistet. Alle Zahlungen erfolgten von einem Gemeinschaftskonto.

  1. In welchem Jahr können die Rechnungen abgesetzt werden?
  2. Ist es egal wer die Rechnungen absetzt (wg. Gemeinschaftskonto)? Oder kann nur derjenige die Rechnungen absetzen an den die Rechnung ging?
  3. Können Architekt und Statiker auch als Handwerkerrechnungen
    abgesetzt werden?

Vielen Dank

Hallo,

  1. In welchem Jahr können die Rechnungen abgesetzt werden?

gar nicht, soweit es sich um Herstellungskosten für eine selbstgenutzte Immobilie handelt. Diese sind nicht begünstigt.
Gruß
Steuerlurch

Hallo,

und angenommen es handelt sich um eine alte Scheune, die teilweise in eine neue Wohnung umgewandelt wurde. Das Dach wurde neu gemacht, …

Danke

Umbau einer Scheune zu einer Wohnung = Herstellungskosten. Wenn die Dachsanierung mit dieser Maßnahme zusammenhängt, würde ich die Kosten als nicht absetzbar ansehen.
Gruß