Hallo,
ich habe folgendes Anliegen:
gestern Nacht, wollten unser Abiturfeiern und sind im Nachtleben unterwegs gewesen, natürlich haben wir da auch was getrunken. Leider kam es dann in einer Diskothek zu einer Auseinandersetzung zwischen mir und einem Anderen, zunächst blieb das Geschehen auf verbaler Ebene und ich hab provokante Sprüche losgelassen. Leider lies er das nicht über sich ergehen und ist auf mich losgestürmt, zunächst konnte er von Freunden zurückgehalten worden, hat mich aber doch erreicht und hat dann ein paar mal mit voller Wucht auf mich eingeschlagen. Ich hab dabei kein einziges Mal auf Ihn eingeschlagen. Dabei hab ich unteranderem mehrere Prellungen im Gesicht erlitten und meine Nase wurde aufgerissen, außerdem eine gehirnerschütterung. Anschließend wurde ich sofort in ein Krankenhaus gefahren, wo meine Nase mit 22 Stichen wieder zusammengeflickt wurde. Ich kann zwar mit Hilfe von Schmerzmitteln durchn Tag kommen, bin trotzdem begleitet on Schmerzen. Nun war ich heute bei der Polizei und hab mich erkundigt, was ich tun soll. Sie meinten hier, ich soll eine Anzeige erheben, wobei möglicherweise eine Gegenanzeige wegen Beleidignung auf mich zukommen könnte. Nun stellt sich mir die Frage, was wegen Beleidigung auf mich alles zukommen kann? Außerdem muss ich ja Anzeige erheben um nicht auf den Arztkosten sitzen zu bleiben, weil die könnten prinzipiell von meiner Krankenkasse von mir gefordert werden oder? Zuletzt würd mich noch interessieren, ob eine Forderung auf Schmerzensgeld durchsetzbar wäre? Bzw. sinnvoll ist? Und wieviel ich da möglicherweise erwarten kann?
Vielen Dank schonmal für das Beantworten meiner Fragen
MfG Fiftl
Hallo Fiftl,
vor der Gegenanzeige wegen Beledigung hätte ich jetztz mal weniger Angst. Diese wiegt deutlich leichter als die Körperverletzung. Insofern steht Dir auch ein nicht ganz unerhebliches Schmerzensgeld zu. Da bewegen wir uns schon in recht ordentlichen Bahnen von mehr als 1.000,- EUR. Ein mögliches Schmerzensgeld wegen Beleidgung fällt dagegen deutlich ab. Einen Überblick über die möglichen Schmerzensgelder findest Du in der Datenbank von http://www.schmerzensgeld.info/default.aspx Jedenfalls brauchst Du einen Anwalt, sonst wird das nix. Der Gegner wird Dich alleine sicher nicht ernst nehmen und im Falle eines Prozesses muss derjenige die gesamten Kosten des Verfahrens tragen (auch die Anwälte) der den Prozess verliert. Wenn Du ein paar Zeugen für den Vorfall hast, die in Deinem Sinne aussagen werden, dann kannst Du die Chancen ganz gut bewerten. Schlagen als Antwort auf MWorte geht nicht und wird bestraft.
Hoffe, das hilft Dir weiter!
Olli
Hallo,
Vielen dank, für Ihre wirklich sehr hilfreiche Antwort.
Ich denke ich werde bald einen Anwalt kontaktieren und ein Verfahren aufnehmen.
Felix