Handgeschriebenes Testament nachträglich zum Notar bringen?

Guten Tag,

ich bekam von meiner Schwiegermutter einen Umschlag auf dem „Testament“ darauf steht, ich weiß nicht was darin steht.

Nach dem Tod vom Ehemann,( vor über 30 Jahren), wurde Sie und Ihre Kinder ins Grundbuch eingetragen, da das haus auf dem Namen vom Ehemann eingetragen war, doch die ganze Zeit hat sie alleine alle Rechnungen bezahlt, und sich um alles anfallende gekümmert. Die Kinder kümmerten sich um nichts.
Jetzt sind aber genau diese Kinder damit beschäftigt das genannte Haus unter sich aufzuteilen, ohne überhaupt mit der eigenen Mutter gesprochen zu haben.

Gerne möchte ich wissen ob ich mit dem Testament im Umschlag zum Notar gehen sollte, oder ob es so wie es geschrieben ist seine Gültigkeit hat.

Vielen Dank .

Hallo,

wie bitte soll man das beurteilen ohne zu wissen was sich im Umschlag befindet? Wenn sich darin z.B. ein Schreiben befindet, in dem deine Schwiegermutter ihren gesamten Besitz ihrem Wellensittich vermacht, ist das ganze wertlos. Genau so für den Fall dass das Schreiben inhaltlich zwar Hand und Fuß hat, aber nicht eigenhändig von ihr geschrieben wurde.

Hat sie dir denn noch was dazu gesagt? Was (angeblich) drinsteht? Oder welche Schritte du wann einleiten sollst?

Gruß
DCK

Reden wir hier von einem neuen Testament der Schwiegermutter alleine, oder von einem gemeinschaftlichen Testament der Ehegatten?

Ob ein Testament gültig ist, kann man ohne es zu sehen, und um die Umstände seiner Entstehung zu wissen, nicht beurteilen. Aber sollten wir von einem grundsätzlich machbaren handschriftlichen Testament ausgehen, das Schwiegermutter im Vollbesitz ihre geistigen Kräfte verfasst hat, dann gibt es keine Notwendigkeit, damit zum Notar zu gehen. Man könnte Schwiegermutter aber natürlich mal fragen, ob sie das Testament ganz alleine oder aufgrund fachlicher Beratung erstellt hat, und ggf. darauf drängen, diese nachzuholen, da Laientestamente ganz häufig mangelhaft und nicht geeignet sind, die gewünschten Rechtsfolgen herbei zu führen. Eine solche Beratung kann ein Notar oder Anwalt vornehmen, Die können dann auch bessere Formulierungen vorschlagen, für eine notarielle Form eines Testaments sorgen, wenn dies gewünscht ist (kostet mehr, erspart aber hinterher die Kosten des Erbscheins).

Ansonsten bietet sich natürlich immer die Hinterlegung eines Testaments beim Amtsgericht an. Bei notariellen Testamenten ist dies der Regelfall, bei privatschriftlichen Testamenten kann man selbst dafür sorgen, indem man sein Testament beim Amtsgericht gegen ein paar kleine Euros in Verwahrung gibt.

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Hallo!

Die möglichen Erben sind sich ihrer Sache sehr sicher, andererseits steht zwischen den Zeilen, daß in dem Testament etwas ganz anderes stehen könnte. Das Testament selbst könnte alle Anforderungen an ein gültiges Testament erfüllen - wenn aber drin steht, daß @alda35 alles erben soll, und @alda35 das Testament selbst aufbewahrt / jemandem zur Aufbewahrung gibt, dann sieht das etwas merkwürdig aus, und kann zu weiteren Streitereien führen.

Insofern wäre es schon klug, wenn sich eine völlig unabhängige, neutrale Person wie ein Notar davon überzeugt, daß das, was im Testament steht, auch wirklich dem Willen der Schwiegermutter entspricht, und daß diese im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte… und so weiter.

Völlig unabhängig davon ist die Sache mit dem Grundbuch interessant. Stehen die Kinder da bereits als Miteigentümer drin?

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Sie hat das Testament vor 2 Jahren schon geschrieben, so sagte sie es mir, vor 14 tagen gab sie mir den Umschlag mit der Bitte ihn aufzubewahren.

Wie sie den Brief aufgesetzt hat weiß ich nicht, sicherlich ein Zweizeiler, einfach gehalten.
Ihr Sohn und ich sollen alles was ihr ist bekommen.

Ins Grundbuch wurden die genannten Parteien nach dem Tod des Ehegatten-Vater eingetragen.

Da haben wir ja schon mal ein Problem: Wenn Schwiegersohn und Sohn alleine Erben sollen und in der Ausgangsfrage von mehreren Kindern die Rede ist, dann gibt es da ja noch weitere potentielle Erben, die hier offenbar nicht berücksichtigt werden sollen. Kann man natürlich machen, man sollte sich dann aber natürlich der Tatsache bewusst sein, dass Kinder pflichtteilsberechtigt sind, und diese Ansprüche dann ggf. auch gegenüber den Erben durchsetzen. Vermutlich hat sie für sich alleine nicht durchgespielt, wie das dann für ihre Erben funktionieren soll. Das sollte man aber auf jeden Fall vorab besprechen! Zudem gehört das Haus allen Kindern, und man schafft sich hier ggf. eine fröhlich dauerhaft gegenseitig verhasste Erbengemeinschaft am Haus, wenn man den ideellen Anteil der Schwiegermutter jetzt auf einen Sohn und den Schwiegersohn vererbt. Viel Spaß schon mal! Da könnte die Verwertung zu Lebzeiten der Mutter eine gar nicht so schlechte Variante sein, um genau den Ärger zu vermeiden.

Weiterhin stellt sich aufgrund des jetzt erst allein von ihr verfassten Testaments natürlich die Frage, auf welcher Grundlage sie und die Kinder damals ins Grundbuch gekommen sind. War das gesetzliche Erbfolge nach dem Vater, oder gab es da ggf. auch ein Testament, aus dem sich Folgen ergeben, die Schwiegermutter nicht bewusst sind? Z.B. wenn das damals ein gemeinschaftliches Ehegatten-Testament gewesen ist, kann sie ggf. gar nicht mehr abweichend testieren.

Ganz ehrlich: Da steckt gerade angesichts der ganzen Miteigentümer am Haus und der „drohenden“ zerstrittenen Erbengemeinschaft soviel Risiko drin, dass ich ganz dringend raten würde, zu einem erfahrenen Anwaltskollegen oder hinreichend beratungswilligen Notar zu gehen, und die Sache professionell aufzubereiten, bevor das Kind in den Brunnen fällt.

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Was genau sie geschrieben hat weiß ich nicht, gesagt hat sie mir das ihr Sohn und ich alles was ihr ist bekommen sollen.

Es gab bislang kein Testament,
nach dem Tod des Ehegatten wurde nach der Gesetzlichen Erbfolge geregelt.

Ich fasse zusammen:
Deiner Schwiegermutter gehört die Hälfte der Immobilie.

Vermutlich sollst Du und ihr Sohn alles erben (geht nicht - Pflichtteil nicht beachtet?).

Ich würde sie ganz offen fragen, was ihr Wille ist.
Dann frage sie, ob man nicht einen Fachmann zu Raten ziehen solle, der prüft, ob sich der Wille so mit diesem Testament umsetzen lässt.

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Aufgrund der Schilderungen hätte ich auf Schwiegertochter getippt, es sei denn, es geht um eine eingetragene Partnerschaft.