man stelle sich vor, in einer Gegend führen 3-4 konkurrierende Schrottsammler *nahezu täglich* im Schleichtempo durch alle Straßen und spielen dabei in Martinshorn-Lautstärke irgendwelche Melodien ab. Gerne morgens vor 9 oder Samstagsmittags oder zu anderen Ruhezeiten.
Frage: Gibt es irgendein Verbot o.ä. auf das sich belästigte Bürger z.B. duch eine Anzeige bei Polizei oder Ordnungsamt stützen könnte? Mir fiele nur §1 StVO (gegenseite Rücksicht) oder so ein, aber vielleicht gibt es da
treffenderes.
der Samstag ist doch ein normaler Werktag. Gibt es da überhaupt besondere „Ruhezeiten“ ? Mal völlig unabhängig vom Thema „vermeidbare Lärmbelästigung“ gefragt …
Ok, du hast dich geärgert.
Aber ich bezweifle einfach, dass das was du schilderst wirklich ein dauerhaftes Problem ist. Es macht betriebswirtschaftlich keinen Sinn Zeit, Löhne, Sprit und LKW-km zu investieren, wenn keinerlei Umsatz zu erwarten ist. Wenn der Bereich abgeklappert ist, ist er abgeklappert. Dann wird nichts mehr zu holen sein und man fährt in ein anderes Gebiet, in dem noch keiner war.
Bei Eisverkäufern mag das anders sein, da ergibt sich der Bedarf irgendwie öfter
„Vermeidbarer Lärm“ scheint ja der Ansatz zu sein. Müsste man
die Anzeige bei der Polizei oder Richtung Ordnungsamt
positionieren?
Wenn sich ausreichend viele Anwohner beschweren: Beim Ordnungsamt. Die haben nämlich einen Chef (Bürgermeister), der wiedergewählt werden will. Die Polizei hat das nicht, deswegen kann man dort nur von innen her (eben über das Amt) Handlungsdruck erzeugen. Insbesondere am Wochenende und bei den derzeitigen Temperaturen.
Das waren noch wo sogenannte Klüngelskerle und Schrottsammler Regelmäßig durch die Straßen fuhren, damals hat sich das auch noch gelohnt da die Schrottpreise viel höher waren.