Handhabung gg. unvollständigen Arbeitsvertrag

Guten Tag,

ein Arbeitnehmer, arbeitet seit seiner Ausbildung (1 1/2 Jahre) bei einem Arbeitgeber der an den Tarif der IGM für den Raum Saarland, RLP gebunden ist. Es wurde dem Arbeitnehmer ein Vertrag vorgelegt, in dieser wurde jedoch nur die Position genannt.
Im Betrieb gilt aber eine Betriebsvereinbarung die regelt das zu dem Vertrag eine passende Stellenbeschreibung, ausgehändigt werden muss. Diese Stellenbeschreibung ist auch ausschlaggebend für die Entgeltberechnung. Die Entgeltdifferenz zu Kollegen auf der selben Position sind ca. 3 Entgeltstufen.
Seit erhalt des Vertrages wurde der Arbeitgeber des öfteren auf die fehlende Stellenbeschreibung angesprochen, auch hat der Arbeitnehmer dem AG eine vom AN geschriebene Stellenbeschreibung vorgelegt.

Auf welchen Gesetzen, Regelungen kann sich der AN berufen, um die Stellenbeschreibung, den Arbeitsvertrag und das entsprechende Entgelt der Stelle zu erhalten.

Vorab vielen Dank.

Guten Tag,

Hallo,

ein Arbeitnehmer, arbeitet seit seiner Ausbildung (1 1/2
Jahre) bei einem Arbeitgeber der an den Tarif der IGM für den
Raum Saarland, RLP gebunden ist.

Auf welche Art findet der TV Anwendung ? Durch Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband, Verweis im Arbeitsvertrag oder bloße „Anlehnung“ ?

Es wurde dem Arbeitnehmer ein
Vertrag vorgelegt, in dieser wurde jedoch nur die Position
genannt.

Sonst nichts ??? (zB zur Anwendung des Tarifvertrages)

Im Betrieb gilt aber eine Betriebsvereinbarung die regelt das
zu dem Vertrag eine passende Stellenbeschreibung, ausgehändigt
werden muss. Diese Stellenbeschreibung ist auch
ausschlaggebend für die Entgeltberechnung. Die
Entgeltdifferenz zu Kollegen auf der selben Position sind ca.
3 Entgeltstufen.
Seit erhalt des Vertrages wurde der Arbeitgeber des öfteren
auf die fehlende Stellenbeschreibung angesprochen, auch hat
der Arbeitnehmer dem AG eine vom AN geschriebene
Stellenbeschreibung vorgelegt.

Der AN sollte sich wegen der Stellenbeschreibung an den BR wenden, dieser hat die Einhaltung von Betriebsvereinbarungen zu überwachen.

Auf welchen Gesetzen, Regelungen kann sich der AN berufen, um
die Stellenbeschreibung, den Arbeitsvertrag und das
entsprechende Entgelt der Stelle zu erhalten.

Unabhängig von der Stellenbeschreibung muß für eine Höhergruppierung erst mal die Art der Tarifbindung bzw. -anwendung geklärt sein.

Vorab vielen Dank.

&Tschüß

AG ist Mitglied im Arbeitgeberverband.
Im Vertrag steht das der Tarifvertrag zur Anwendung kommt, durch Mitgliedschaft Arbeitgeberverband.

BR interessiert die Einhaltung dieser Betriebsvereinbarung nicht sonderlich.

AG ist Mitglied im Arbeitgeberverband.
Im Vertrag steht das der Tarifvertrag zur Anwendung kommt,
durch Mitgliedschaft Arbeitgeberverband.

Das dürfte reichen.

BR interessiert die Einhaltung dieser Betriebsvereinbarung
nicht sonderlich.

Wenn der BR nicht tätig wird, bleibt nur die individualrechtliche Durchsetzung der AN-Rechte. Auch Ansprüche aus Betriebsvereinbarungen sind arbeitsgerichtlich durchsetzbar.
Dafür sollte man aber grundsätzlich einen Fachanwalt hinzuziehen.

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Vielen Dank für die Beantwortung.