Guten Tag,
ein Arbeitnehmer, arbeitet seit seiner Ausbildung (1 1/2 Jahre) bei einem Arbeitgeber der an den Tarif der IGM für den Raum Saarland, RLP gebunden ist. Es wurde dem Arbeitnehmer ein Vertrag vorgelegt, in dieser wurde jedoch nur die Position genannt.
Im Betrieb gilt aber eine Betriebsvereinbarung die regelt das zu dem Vertrag eine passende Stellenbeschreibung, ausgehändigt werden muss. Diese Stellenbeschreibung ist auch ausschlaggebend für die Entgeltberechnung. Die Entgeltdifferenz zu Kollegen auf der selben Position sind ca. 3 Entgeltstufen.
Seit erhalt des Vertrages wurde der Arbeitgeber des öfteren auf die fehlende Stellenbeschreibung angesprochen, auch hat der Arbeitnehmer dem AG eine vom AN geschriebene Stellenbeschreibung vorgelegt.
Auf welchen Gesetzen, Regelungen kann sich der AN berufen, um die Stellenbeschreibung, den Arbeitsvertrag und das entsprechende Entgelt der Stelle zu erhalten.
Vorab vielen Dank.