Hallo an alle!
Also mein Beispielfall stellt sich folgednermaßen dar:
Eine Person bewarb sich im Jahr 2010 bei der Stadt Köln um eine Stelle. In der Ausschreinung heißt es:
„Bitte richten Sie Ihre Bewerbung bis zum 07.05.2010 unter
Angabe der Kennziffer XYZ an:“
Da nirgendwo stand, dass die Bewerbung exakt am 07.05.2010 bei der Stadt Köln vorliegen muss, ist der Bewerber davon ausgegangen, dass er seine Bewerbung auch am 07.05.2010 noch bei der Post aufgeben kann, so dass diese am 08.05.2010 ankam. Es war auch nirgendwo vermerkt, dass es sich um eine Ausschlußfrist handelt. Die Bewerbung wurde dann auch bearbeitet, der Bewerber erhielt eine Absage, weil ein anderer Bewerber eingestellt wurde.
Nun erschien ein halbes Jahr später exakt die gleiche Stellenanzeige für die gleiche Position, nur mit einer anderen Bewerbungsfrist und Kennziffer. Der Bewerber schickte wieder am in der Bewerbung angegeben letzten Tag der Frist (07.04.2011) seine Bewerbung ab. Er bekam nun - von derselbsen Sachbearbeiterin, die die Bewerbung vor einem halben Jahr bearbeitete - einige Zeit später die Bewerbunsunterlagen zurückgesandt, mit dem Hinweis, die Bewerbung könne nicht bearbeitet werden, weil diese nicht fristgerecht eingegangen sei - der Stempel auf den zurückgesandten Unterlagen verzeichnet den 08.04.2011, also einen Tag nach der in der Stellenausschreibung angegeben Frist. Im Text hieß es:
„Bitte richten Sie Ihre Bewerbung bis zum 07.04.2011 unter
Angabe der Kennziffer XYZ an:“
Meine Frage: Ich meine, es handelt sich um die Stadt Köln, können die dort Bewerbungsfristen auslegen wie sie wollen?
Danke!