Handhabung von Bewerbungsfristen

Hallo an alle!
Also mein Beispielfall stellt sich folgednermaßen dar:

Eine Person bewarb sich im Jahr 2010 bei der Stadt Köln um eine Stelle. In der Ausschreinung heißt es:

„Bitte richten Sie Ihre Bewerbung bis zum 07.05.2010 unter
Angabe der Kennziffer XYZ an:“

Da nirgendwo stand, dass die Bewerbung exakt am 07.05.2010 bei der Stadt Köln vorliegen muss, ist der Bewerber davon ausgegangen, dass er seine Bewerbung auch am 07.05.2010 noch bei der Post aufgeben kann, so dass diese am 08.05.2010 ankam. Es war auch nirgendwo vermerkt, dass es sich um eine Ausschlußfrist handelt. Die Bewerbung wurde dann auch bearbeitet, der Bewerber erhielt eine Absage, weil ein anderer Bewerber eingestellt wurde.

Nun erschien ein halbes Jahr später exakt die gleiche Stellenanzeige für die gleiche Position, nur mit einer anderen Bewerbungsfrist und Kennziffer. Der Bewerber schickte wieder am in der Bewerbung angegeben letzten Tag der Frist (07.04.2011) seine Bewerbung ab. Er bekam nun - von derselbsen Sachbearbeiterin, die die Bewerbung vor einem halben Jahr bearbeitete - einige Zeit später die Bewerbunsunterlagen zurückgesandt, mit dem Hinweis, die Bewerbung könne nicht bearbeitet werden, weil diese nicht fristgerecht eingegangen sei - der Stempel auf den zurückgesandten Unterlagen verzeichnet den 08.04.2011, also einen Tag nach der in der Stellenausschreibung angegeben Frist. Im Text hieß es:

„Bitte richten Sie Ihre Bewerbung bis zum 07.04.2011 unter
Angabe der Kennziffer XYZ an:“

Meine Frage: Ich meine, es handelt sich um die Stadt Köln, können die dort Bewerbungsfristen auslegen wie sie wollen?

Danke!

hi

Meine Frage: Ich meine, es handelt sich um die Stadt Köln,
können die dort Bewerbungsfristen auslegen wie sie wollen?

Gegenfrage zum Verständnis: Warum wurde zweimal mit der Bewerbung bis zum letzten Tag der Frist zum Einlangen der Bewerbung gewartet?

War es der gleiche Sachbearbeiter?
Dann könnte es durchaus sein, daß er beim ersten mal noch Gnade vor Recht ergehen hat lassen und die um einen Tag verspätete Bewerbung noch bearbeitet und dann abgelehnt und beim zweiten mal gleich von vorneherein abgelehnt hat. Bzw. könnte auch ein zweiter Sachbearbeiter einen Vermerk vorgefunden haben, daß der Bewerber schon einmal zu spät die Bewerbung geschickt hat

Gruß
Edith

Hallo

Aus dem Umstand, daß der AG beim ersten Mal kulant war, lässt sich kein Recht darauf ableiten, beim nächsten verspäteten Eingang auch wieder berücksichtigt zu werden.

Gruß,
LeoLo

Hallo und danke!
Der Bewerber hat es einfach zwei Mal nicht geschafft, vor dem letzten Tag der Frist die Unterlagen zusammenzustellen.

Und ja, es war bei beiden Vorängen der gleiche Sachbearbeiter.

Aber:
Kann eine Satdt als Arbeitgeberin wirklich „Gnade vor Recht“ ergehen lassen oder gibt es da z.B. eine Satzung oder so, in der etwas zu Bewerbungsfristen und Ausschlußristen stehen muss?

In der Stellenanzeige selbst ist das ja ungenau formuliert…

Danke! Aber die Frage ist ja eigentlich, ob es bei so Institutionen wie einer Stadt bzw. Stadtverwaltung so etwas wie eine genaue Regelung zu Bewerbungsfristen gibt. Man könnte ja auch einfach in den Ausschreibungen „Ausschlußfrist“ dazuschreiben, dann wäre alles klar.

Hallo,

Der Bewerber hat es einfach zwei Mal nicht geschafft, vor dem
letzten Tag der Frist die Unterlagen zusammenzustellen.

„Nicht geschafft“ ist gut. Wie nun, wenn „die Verwaltung“ es auch einmal „nicht geschafft“ hat. Beispielsweise kam die Vorgesetzte das erste mal erst eine Woche später aus dem Urlaub und die verspätete Bewerbung wurde noch berücksichtigt. (Ungefähr so, wie wenn die Radar"falle" eben mal nicht auslöst - da beschwert sich keiner!) Bein zweiten Mal stand sie pünktlich auf der Matte und hat die Unterlagen gefordert.

Aber:
Kann eine Satdt als Arbeitgeberin wirklich „Gnade vor Recht“
ergehen lassen oder gibt es da z.B. eine Satzung oder so, in
der etwas zu Bewerbungsfristen und Ausschlußristen stehen
muss?

Ja, sie kann. Das nennt man „Ermessensspielraum“ und auch „Nachsicht gewähren“ und vielleicht noch anders auf Beamtendeutsch.

In der Stellenanzeige selbst ist das ja ungenau formuliert…

Der Bewerber sollte davon ausgehen, dass es sich um eine Ausschlußfrist handelt, wenn nicht ausdrücklich was anderes geschrieben ist …

Gruß
Jörg Zabel

hi

Der Bewerber hat es einfach zwei Mal nicht geschafft, vor dem
letzten Tag der Frist die Unterlagen zusammenzustellen.

Einen Bewerber, der es zweimal nicht schafft Unterlagen fristgerecht zusammenstellen, würde ich als Personaler auch gleich unter den Bewerbern einreihen, die schon in der Vorauswahl ausscheiden.

In der Stellenanzeige selbst ist das ja ungenau formuliert…

Eigentlich nicht oder nur, wenn man es ungenau formuliert verstehen will.

Gruß
Edith

1 Like

Hallo

Eine Person bewarb sich im Jahr 2010 bei der Stadt Köln um
eine Stelle. In der Ausschreinung heißt es:

„Bitte richten Sie Ihre Bewerbung bis zum 07.05.2010 unter
Angabe der Kennziffer XYZ an:“

Da nirgendwo stand, dass die Bewerbung exakt am 07.05.2010 bei
der Stadt Köln vorliegen muss

Doch, genau das stand da.

ist der Bewerber davon
ausgegangen, dass er seine Bewerbung auch am 07.05.2010 noch
bei der Post aufgeben kann

Wovon der Bewerber ausgeht, ist für die rechtliche Würdigung irrelevant. Relevant ist, wovon er ausgehen durfte und wovon nicht.

so dass diese am 08.05.2010 ankam.

Oder auch am 10.05. … oder auch am 10.06. falls er die Bewerbung am 07.05. in Timbuktu zur Post gegeben hat. Es soll sogar Postkarten geben, die noch nach Jahrzehnten dem Empfänger zugestellt werden.

Es war auch nirgendwo vermerkt, dass es sich um eine
Ausschlußfrist handelt.

Was soll das nun heißen? Ist die Fristnennung nach Meinung des Bewerbers nur aus Jux und Dollerei geschehen? Sie werden genannt, um das Einstellungsverfahren im Interesse der Stadt wie aller Bewerber in absehbarer Zeit rechtssicher zum Abschluss bringen zu können. Die Bewerbungen sind darum bis zum Tag X nicht nur abzuschicken, sondern dem Empfänger fristgerecht vorzulegen.

Die Bewerbung wurde dann auch
bearbeitet, der Bewerber erhielt eine Absage, weil ein anderer
Bewerber eingestellt wurde.

Shit happens, passiert täglich tausendmal.

Nun erschien ein halbes Jahr später exakt die gleiche
Stellenanzeige für die gleiche Position, nur mit einer anderen
Bewerbungsfrist und Kennziffer.

Dann ging der andere Kandidat wohl in der Probezeit.

Der Bewerber schickte wieder
am in der Bewerbung angegeben letzten Tag der Frist
(07.04.2011) seine Bewerbung ab.

Schon wieder erst zum Fristablauf? Schön blöd.

Meine Frage: Ich meine, es handelt sich um die Stadt Köln,
können die dort Bewerbungsfristen auslegen wie sie wollen?

Nein. Sie müssen sie natürlich richtig auslegen - und wie ich sehe, tun sie das auch.

Danke!

Bitte

smalbop

Der Bewerber schickte wieder
am in der Bewerbung angegeben letzten Tag der Frist
(07.04.2011) seine Bewerbung ab.

Schon wieder erst zum Fristablauf? Schön blöd.

Versteh ich nicht. Da der bewerbungsprozess ja dann hätte ähnlich laufen sollen wie bei der ersten berwerbungsrunde - wovon man doch eigentlich ausgehen kann…

danke!

wovon man doch eigentlich ausgehen kann…

Offenkundig kann man das nicht.

Einmal Gnade vor Recht heißt nicht jedesmal Gnade vor Recht.

Hallo,

ich würde da nicht mit „Gnade vor Recht“ argumentieren, sondern es so sehen: Der Sachbearbeiter wird im Einzelfall nicht groß begründen, warum konkret jemand nicht genommen wurde. Wenn er aber zum zweiten Mal feststellt, dass jemand nicht in der Lage ist eine Bewerbung schlicht und ergreifend einfach nur rechtzeitig abzugeben, wird er es ggf. als besonderen Service ansehen, demjenigen einen vielleicht für dessen weiteren beruflichen Lebensweg entscheidenden Tipp zu geben.

BTW: Bei dem Arbeitgeber wird man sich vermutlich nicht mehr bewerben müssen. Denn wer so eindeutig bewiesen hat, dass er schon mit solchen trivialen Basics Probleme hat, wird kaum mehr in die engere Wahl kommen.

Gruß vom Wiz, dessen bessere Hälfte sich auch lange überlegte, ob sie sich für die Stelle bewerben sollte, die sie heute innehat, und die dann am letzten Tag der Frist persönlich vorbei gefahren ist, und ihre Bewerbung abgeliefert hat. War ein Aufwand von nicht mal einer Stunde, der sich gelohnt hat.

Hallo,

wenn da steht:

„Bitte richten Sie Ihre Bewerbung bis zum 07.05.2010 unter
Angabe der Kennziffer XYZ an:“

Da nirgendwo stand, dass die Bewerbung exakt am 07.05.2010 bei
der Stadt Köln vorliegen muss

komisch… jeder normal denkende Mensch würde genau das daraus heraus lesen und nicht einen unwahrscheinlichen Sonderfall konstruieren. Na ja… bis auf den der zwei mal zu spät kam.

Nichts desto trotz hat sich der Sachbearbeiter wohl beim ersten Mal die Zeit genommen zu sichten ob es sich um einen interessanten Bewerber handelt und ich kenne kaum einen AG dass einen Top-Kandidaten der besser passt als alle andere, wegen eines Tages nicht nehmen würde. Vielleicht würde es ihm der ein oder andere a la „da haben sie aber nochmal Glück gehabt“ unter die Nase reiben… wahrshceinlich nicht.

Beim zweiten Mal war dem SaBe wohl schon bewusst, dass es sich nicht um den besten Kandidaten handelt und hat sich die Arbeit dann eben nicht gemacht… auch das kann er. Muss er sich schon keine fadenscheinige Antwort für die Absage ausdenken.

Gruss HighQ