Handhabung von Zuzahlungen / Eigenleistungen

Hallo und guten Tag,

ich bin im Moment etwas ratlos, was ich am besten tun kann.

Die Sachlage:

Mit meinem Zahnarzt und seinem Team bin ich sehr zufrieden. Einmal pro Jahr lasse ich eine professionelle Zahnreinigung durchführen (75 Euro z. Zt.). Der erste Eintrag im Bonusheft war der 16.01.1991.

Nun stand im vergangenen Jahr eine aufwändigere Wurzelbehandlung an, in deren Verlauf ich zweimal auf meine finanzielle Lage hinwies (ALG II). Ich bekam dann ein Papier zur Unterschrift, womit ich mich einverstanden erklärte, nur die Leistungen in Anspruch zu nehmen, die von der Krankenkasse übernommen werden. Nach Abschluss der Behandlung bekam eine Rechnung von über 90 Euro.

Meine Krankenkasse wollte die Kosten nicht übernehmen, so dass ich den Betrag ohne weitere Beschwerden überwiesen habe.

In der vergangenen Woche löste sich die Füllung des wurzelbehandelten Zahns. Ich bekam schnell einen Termin und der Schaden wurde vorläufig behoben. In einigen Monaten soll der Zahn etwas umfangreicher bearbeitet werden.

Nun bekam ich wieder eine Rechnung: „Kompositfllg. adhäsiv, 3fl“ kosten 140 Euro abzüglich 48,46 Euro Kassenzuschuss (KC-Leistungen) macht für mich ein Betrag von 91,54 Euro. Während dieser Behandlung war von Zuzahlung nicht die Rede.

Ich meine, der Zahnarzt hätte mich über die Kosten aufklären müssen. Vielleicht hätte es eine günstigere Lösung gegeben.

Könnte natürlich sein, dass den Leuten in der Praxis meine Lage nicht so präsent ist und dass die Rechnungen im Zuge von Routineverfahren einfach „durchgerutscht“ sind.

Deshalb werde ich in der kommenden Woche auf jeden Fall das Gespräch suchen. Aber was gibt es noch, was mir helfen könnte, die Zahlung zu vermeiden. Ratenzahlung wäre nicht die Lösung, weil der Betrag deshalb nicht geringer wird. Ich könnte oder müsste in diesem Jahr auf die Zahnreinigung verzichten. Oder den Zahnarzt wechseln?

Eine Idee?

Vielen Dank.

Uli

Hallo,

in erster Linie ist egal ob du H4 bist oder nicht, der Zahnarzt hätte dich informieren müssen und sogar eine Vereinbarung schriftlich mit dir treffen müssen.

Im Prinzip musst du nicht mal zahlen.

Wenn du weiter bei diesen ZA bleiben willst bezahle es diesmal und sage ihm klip und klar das du nur das durchführen lassen möchtest was die Kasse bezahlt ohne Zuzahlung für dich.

Gruß

in erster Linie ist egal ob du H4 bist oder nicht, der
Zahnarzt hätte dich informieren müssen und sogar eine
Vereinbarung schriftlich mit dir treffen müssen.

Im Prinzip musst du nicht mal zahlen.

Danke. Kannst Du mir noch die Quelle nennen, ein Gesetz oder so? Nur ein Stichwort, recherchieren kann ich selbst.

Ich bekam dann ein Papier
zur Unterschrift, womit ich mich einverstanden erklärte, nur
die Leistungen in Anspruch zu nehmen, die von der Krankenkasse
übernommen werden. Nach Abschluss der Behandlung bekam eine
Rechnung von über 90 Euro.

Servus Uli,

bist Du sicher, dass Du da nicht mehr unterschrieben hast?
Wenn ein Vertrags(Kassen)zahnarzt nicht mehr erbringen soll als Vertrags(Kassen)leistungen, bedarf es keiner Unterschrift. Du müsstest einem Anstreicher auch nicht unterschreiben, dass er Farbe verwenden soll. Eine unterschriebene Einwilligung ist für Fälle vorgeschrieben, wo die Normalbedingungen ‚abgedungen‘ werden sollen. Wenn ein Vertragszahnarzt Maßnahmen vornehmen soll, die nicht Inhalt des Kassen-Leistungskataloges sind, muss der gesetzlich Versicherte unterschrieben haben, dass er genau das - nach entsprechender Aufklärung - wünscht. Eine Erklärung, dass Du nur Kassenleistungen in Anspruch nehmen willst, scheint zwar dasselbe zu sein, erfüllt aber nicht die strengen und genauen formalen Vorschriften des Gesetzgebers und wäre damit unwirksam. Dein Zahnarzt ist Dir also 90 € schuldig.

Meine Krankenkasse wollte die Kosten nicht übernehmen, so dass
ich den Betrag ohne weitere Beschwerden überwiesen habe.

In der vergangenen Woche löste sich die Füllung des
wurzelbehandelten Zahns. Ich bekam schnell einen Termin und
der Schaden wurde vorläufig behoben. In einigen Monaten soll
der Zahn etwas umfangreicher bearbeitet werden.

Nun bekam ich wieder eine Rechnung: „Kompositfllg. adhäsiv,
3fl“ kosten 140 Euro abzüglich 48,46 Euro Kassenzuschuss
(KC-Leistungen) macht für mich ein Betrag von 91,54 Euro.
Während dieser Behandlung war von Zuzahlung nicht die Rede.

Ich meine, der Zahnarzt hätte mich über die Kosten aufklären
müssen. Vielleicht hätte es eine günstigere Lösung gegeben.

Er hätte Dich nicht nur aufklären müssen, sondern . . . siehe oben.
Die günstigere Lösung für einen Zahn, der in Kürze ohnehin kostenaufwändig überkront werden soll, wäre z.B. eine Füllung aus Glasionomerzement gewesen, die für die paar Monate wahrscheinlich auch gehalten hätte.

Könnte natürlich sein, dass den Leuten in der Praxis meine
Lage nicht so präsent ist und dass die Rechnungen im Zuge von
Routineverfahren einfach „durchgerutscht“ sind.

Deine Lage muss den ‚Leuten in der Praxis‘ gar nicht präsent sein. Der Umstand, dass Du eine Versichertenkarte vorlegst, legt dem ZA alle die oben aufgeführten Pflichten auf jeden Fall auf. Das gilt übrigens für jeden einzelnen Behandlungsfall. Für die herausgefallene provisorische Füllung magst Du vielleicht etwas Rechtswirksames unterschrieben haben - für den neuen Behandlungsfall ‚Composite-Füllung‘ müsste eine neue Unterschrift nachweisbar sein.

Deshalb werde ich in der kommenden Woche auf jeden Fall das
Gespräch suchen. Aber was gibt es noch, was mir helfen :könnte, die Zahlung zu vermeiden.

Die Fakten sind Dir jetzt hoffentlich klar, wie Du damit umgehen sollst, ist ein ander Ding. Die Experten dafür wirst Du wohl auch in diesem Brett hier nicht erwarten :wink:

Gruß

Kai Müller

Herzlichen Dank für den Rückenwind. Die Rechnung wurde storniert.