Hallo Andreas,
Deine Frage enthält im Prinzip die Antwort >>
Wenn jemand in einem Restaurant/einer Gaststätte Handkäs mit
Musik (auf norddeutsch: Stinkerkäse) verkaufen will, gibt es
da eine lebensmittelrechtliche Beschränkung, wie alt der Käse
sein darf ?
Der Käse darf einen gewissenn Reifegrad haben, sollte ihn haben, damit der Geschmack stimmt. Ein Handkäse, der nicht gut durchgezogen ist schmeckt auch nicht so gut, vor allem nicht mit „Musik“, also mit Öl, Essig und Zwiebeln angemacht!
Ich meine, der Käse verbreitet ja je nach Reife einen sehr
kräftigen Geruch, und ich könnte mir vorstellen, dass dadurch
alle möglichen Krabbeltiere angezogen werden, jedenfalls mehr
als normal.
Die Lagerung des Käses vor der Zubereitung ist der Knackpunkt, richtig gelagert kann da gar nichts passieren!
Gibt es da Auflagen vom Ordnungsamt ? Oder kann so etwas
generell verboten werden ?
Nur wenn, wie gesagt, durch falsche Lagerung das Käses eine Kontaminierung mit Fliegenmaden erfolgt ist und es zur Anzeige kam, dann schreitet das Gewerbeaufsichtsamt/Ordnungsamt ein, wie bei jedem Fall von lebensmittelrechtlichen Beanstandungen!
Jetzt noch ein Joke zum Schluss >>
_ Der kleine Turner
Der Gast bekommt, wie sich´s gebührt
vom Kellner flink am Tisch serviert
ein Handkäs war`s, den er bestellt,
und den der Kellner vor ihn stellt.
Der Gast, er schaut ganz intressiert,
und länger als es sich gebührt
den Handkäs an und steckt, wie fein,
mit Schwung den Zahnstocher hinein!
Der Kellner kommt herbei devot
als ahnte er dass hier was droht.
Auf seine Frage , was das soll
da kommt vom Gast,“ ist das nicht toll,
ich schau den kleinen Turner an,
ob er den Mast erklimmen kann.“_
(eigenes Werk)